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Kaiseregg-Brand erneut vor Gericht

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Die Affäre rund um das Hotel Kaiseregg in Plaf­feien kommt nicht zur Ruhe. Zum wiederholten Mal befasste sich gestern eine Gerichtsbehörde mit dem Fall und versuchte, die Hintergründe des Brands zu klären, der sich in der Nacht vom 18. auf den 19.  Januar 2015 ereignet hatte.

Dieses Mal war es das Kantonsgericht unter dem Präsidium von Dina Beti, und zwar, weil der Besitzer der abgebrannten Liegenschaft sowie ein mit ihm bekannter Geschäftsmann, der als Drahtzieher der Brandlegung verdächtigt wird, das erstinstanzliche Urteil weitergezogen hatten. Das Bezirksgericht Saane hatte den Besitzer im März 2018 wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 30  Monaten verurteilt, 6 davon unbedingt. Der mutmassliche Drahtzieher erhielt damals eine Strafe von viereinhalb Jahren – nicht nur wegen Anstiftung zur Brandstiftung und Vorbereitungshandlungen für Brandstiftung, sondern auch wegen vieler weiterer Delikte (die FN berichteten). Er verbüsst seine Strafe derzeit in Bellechasse.

Kritik an der Untersuchung

Gestern nun haben die fünf Rechtsvertreter beider Lager sechs Stunden lang Plädoyers gehalten, um dem Kantonsgericht ihre Sicht der Dinge darzulegen. Die beiden Anwälte des 61-jährigen Liegenschaftsbesitzers, Jacques Meuwly und André Clerc, kritisierten das Verfahren und kreideten den Untersuchungsbehörden viele Fehler an. Die Beweismittel ­seien nicht oder nur schlecht geprüft worden. «Die ganze Anklage basiert auf Hypothesen und nicht auf Beweisen», so Meuwly.

Clerc argumentierte mit der Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen. Dabei handelt es sich um den eigentlichen Brandstifter, der den Liegenschaftsbesitzer und den mutmasslichen Drahtzieher schwer belastet hatte. Er hatte gegenüber der Polizei gut ein Jahr nach dem Brand gestanden, das Feuer gelegt zu haben; ihm sei dafür Geld versprochen worden (siehe auch Kasten).

«Unser Klient hatte es gar nicht nötig, das Hotel Kaiser­egg anzünden zu lassen», betonte Rechtsanwalt Clerc. Denn zum Zeitpunkt des Brandes sei noch nicht klar gewesen, ob die Pläne, das Hotel abzureissen und auf dem Areal zehn Wohnungen zu bauen, wirklich nicht realisierbar seien. Zwar sei das Gebäude unter Denkmalschutz gestanden. Doch habe damals durchaus die Möglichkeit bestanden, dass der Schutz gelockert werde. Die beiden Anwälte verlangten, dass ihr Klient freigesprochen werde.

«Kein fairer Prozess»

Auch der Verteidiger des als Drahtzieher verdächtigten Geschäftsmannes kritisierte, dass die Anklage gegen seinen Klienten konstruiert worden sei. «Er hatte keinen fairen Prozess. Ihm wurde praktisch unterstellt, hinter jedem kriminellen Vorfall im Kanton Freiburg zu stecken», so Anwalt Stefan Disch. Auch er argumentierte damit, dass der Brandstifter eine zentrale Figur im Fall sei. Er störte sich daran, dass dieser bereits verurteilt ist und deshalb nicht mehr befragt werden kann. Um besser dazustehen und im Hinblick auf eine tiefere Strafe habe der Brandstifter grosses Interesse daran gehabt, der Polizei möglichst viele Infos zu liefern. «Seine Aussage kam genau im richtigen Moment: als die Polizei versuchte, meinen Klienten festzunageln», so der Verteidiger. Er beantragte, die vom Bezirksgericht verhängte Strafe drastisch zu mildern.

Motivation war Geld

Staatsanwalt Fabien Gasser liess sich von den Vorwürfen der Verteidiger nicht beirren. Er wiederholte, was er bereits vor gut einem Jahr am Bezirksgericht gesagt hatte: Die beiden Angeklagten hätten sich gut gekannt und die Sache gemeinsam ausgetüftelt, dafür gebe es einige Indizien. Der Brandstifter sei hart bestraft worden und habe keinen Gewinn da­raus schöpfen können, jemand zu Unrecht zu belasten. «Die Lügner sind nicht die Zeugen, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, sondern die beiden Angeklagten», so Gasser. Die Motivation für alle Aktivitäten des Drahtziehers sei Geld gewesen. Er sei auch immer nach dem gleichen Schema vorgegangen. «Er hat systematisch und bewusst das Gesetz gebrochen.» Deshalb gebe es in seinen Augen keinen Grund, die Strafen zu mildern.

Valentin Schumacher, der Anwalt der als Privatklägerin auftretenden kantonalen Gebäudeversicherung, legte schliesslich dar, dass der Liegenschaftsbesitzer auf jeden Fall vom geplanten Brand gewusst habe. Warum sonst hätte er seine gelegentlichen Mieter wenige Monate vor dem Brand aus dem Haus schicken und eine Ladung Heizöl bestellen sollen, argumentierte er.

Das Kantonsgericht fällt das Urteil heute Nachmittag.

Rückblick

Ein geschütztes Gebäude

Lange hatte das über 100  Jahre alte Hotel Kaiseregg in Plaffeien leer gestanden, bis ein Freiburger Geschäftsmann es 2006 kaufte. Er wollte es erst sanieren und umbauen, später plante er den Abriss und einen Neubau mit Wohnungen. Da sich das Gebäude im Inventar der schützenswerten Kulturgüter befand, durfte es aber weder abgebrochen noch äusserlich verändert werden. Bevor es in dieser Sache zu weiteren Verhandlungen mit den kantonalen Ämtern kam, brannte das Gebäude in der Nacht zum 19. Januar 2015 bis auf die Grundmauern ab. Der Brandstifter ist im Dezember 2017 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten unbedingt und 27  Monaten bedingt verurteilt worden.

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