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Staatsrat stützt Arbeitszone Weissenbach

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Die Arbeitszone Weissenbach eingangs St. Antoni sorgt weiter für Diskussionen: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz bemängelte im Frühling, dass die Zone nicht rechtsgültig sei und auch Grossrätin Christa Mutter (Grüne, Freiburg) bezweifelte in einer Anfrage, dass bei der Bewilligung alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Dem widerspricht nun der Staatsrat.

Als Ausnahme bewilligt

In seiner Antwort schreibt er, dass der Kanton die Beibehaltung der besagten Arbeitszone im Februar 2013 im Rahmen der Ortsplanungsrevision genehmigt habe. Dabei habe die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wie bei jedem solchen Verfahren geprüft, ob die Pläne und Vorschriften gesetzmässig seien und mit kanto­nalen und regionalen Plänen übereinstimmen. «Ein kommunaler Planungsentscheid ist zu schützen, wenn er sich als zweckmässig erweist und die Gemeinde eine pflichtbewusste Beurteilung der Gesamtheit der betroffenen Interessen vorgenommen hat.» Der Entscheid vor sechs Jahren, die Arbeitszone Weissenbach beizubehalten, sei nach einer Gesamt­abwägung der betroffenen Inte­ressen erfolgt.

Eine Kleinbauzone sei in der Tat grundsätzlich unzulässig, so der Staatsrat. «Eine Ausnahme kann jedoch aus besonderen Gründen gerechtfertigt sein.» Im Fall Weissenbach sei vor allem der Bedarf der Gemeinde nach Bauland für das lokale Gewerbe berücksichtig worden. «Nur dieser Ort konnte den Bedürfnissen der Gemeinde sinnvoll entsprechen», heisst es in der Antwort des Staatsrats.

Zudem habe es diese Indus­trie- und Gewerbezone damals bereits gegeben. Deshalb hätten die kantonalen Behörden nur noch überprüft, ob der Weiterbestand rechtskonform und zweckmässig sei. Da keine Einsprache gegen die Genehmigung eingegangen sei, gelte dieser Entscheid als rechtskräftig. Auch der Detailbebauungsplan sei genehmigt worden und rechtskräftig. Unter diesen Umständen sehe der Staatsrat keine Veranlassung, die Industrie- und Gewerbe­zone Weissenbach aufzuheben oder die Erschliessungsarbeiten einzustellen, wie dies Grossrätin Christa Mutter verlangt hatte.

Erst bei einer erneuten Revision des Zonennutzungsplans würde der Kanton überprüfen, ob die Bauzone den gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton übereinstimme. «Im gegenwärtigen Kontext ­erlaubt das geltende Recht dem Kanton nicht, eigenmächtig eine Massnahme zu veranlassen, welche die Nutzung in diesem Sektor ändert.» Dies würde die Gemeindeautonomie verletzten.

Heute nicht mehr möglich

Der Staatsrat gibt der Grossrätin in einem Punkt recht: «Eine solche Bauzone, die sich nicht an eine bestehende Bauzone anzugliedern vermag, wäre gemäss den Grundsätzen des neuen kantonalen Richtplans nicht mehr möglich.»

Grossrätin Christa Mutter hatte zudem gefragt, ob die zu spät erfolgte Einsprache der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz doch noch aufschiebende Wirkung erhalte. Der Staatsrat verweist hier auf das Oberamt Sense, das über das Bewilligungsgesuch und damit auch über die Einsprache entscheiden müsse.

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