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Sensible Daten im Visier

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Sensible Daten im Visier

Tätigkeit der Datenschutzbehörde

Im vergangenen Jahr ist bei einer kantonalen Dienststelle mit deren Einverständnis ein Pilottest über die gesamte Funktionsweise des Datenschutzes durchgeführt worden. Im Laufe des Jahres werden die Gemeinden eine aktualisierte Fassung des 1999 erschienenen Leitfadens erhalten.

Die Präsidentin der kantonalen Aufsichtskommission, Professorin Astrid Epiney, und die Datenschutzbeauftragte, Dominique Nouveau Stoffel, haben am Montag der Presse den achten Tätigkeitsbericht der kantonalen Aufsichtsbehörde für Datenschutz erläutert, der zu Handen des Grossen Rates erstellt wurde. Als Beispiel der vielfältigen Tätigkeit nannte die Datenschutzbeauftragte den Pilottest, der im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit einer aussenstehenden Firma durchgeführt wurde.

Der Test sei eine Gelegenheit gewesen, so Dominique Nouveau Stoffel, die Betroffenen darauf hinzuweisen, dass Arbeits- und Vorgehensweisen Probleme punkto Daten- und damit auch Personenschutz beinhalten können, an die man bisher kaum gedacht habe. Dementsprechend wurden im abschliessenden Bericht auch Verbesserungsvorschläge gemacht.

Weniger geknackte Passwörter

Im Jahr 2002 ist in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informatik und Telekommunikation in der Kantonsverwaltung eine Kontrolle über den richtigen Umgang mit Passwörtern durchgeführt worden. Da dabei mehr als 60 Prozent der Passwörter geknackt werden konnten, hatte die Finanzdirektion Weisungen erlassen. Im vergangenen Jahr ist nun eine zweite Kontrolle durchgeführt worden, bei der noch 30 Prozent der Passwörter geknackt werden konnten. Dominique Nouveau Stoffel gab gestern vor der Presse ihrer Freude über das verbesserte Ergebnis Ausdruck. Zur weiteren Verbesserung seien erneut Massnahmen angeordnet worden.

Im vergangenen Jahr ist im Kanton Freiburg ein Projekt zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie gestartet worden. Auch in diesem Fall wurden die Dienste der Aufsichtsbehörde für Datenschutz benutzt, um zu klären, welche Daten an welche Stellen weitergegeben werden dürfen.

Jahresprogramm

Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, sind im Berichtsjahr bei der Datenschutzbeauftragten 159 Dossier eingereicht worden, von denen 79 kantonale oder mit öffentlichen Aufgaben betraute Institutionen, 21 andere staatliche Organe, 32 Gemeinden und 27 Privatpersonen oder private Institutionen betrafen. Dabei war die Datenschutzbeauftragte in 117 Fällen beratend tätig und erteilte Auskünfte. 28 Fälle betrafen die Prüfung gesetzlicher Bestimmungen. In diesem Zusammenhang bestätigt die Aufsichtsbehörde im Jahresbericht, dass «der Einhaltung des Datenschutzes vom kantonalen Gesetzgeber Rechnung getragen wird.» Sie werde über alle wichtigen Entwürfe informiert.

Im laufenden Jahr ist die Veröffentlichung der nachgeführten Broschüre zuhanden der Gemeinden vorgesehen. Dann wird die Möglichkeit geprüft, das Register der Datensammlungen ins Internet zu stellen. Auch mit den öffentlich anerkannten Kirchen, namentlich der römisch-katholischen, wird die Diskussion im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen fortgesetzt. Je nach Ausgang der Verhandlungen muss auch noch die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Bilateralen II in Angriff genommen werden. wb

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