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Sensler mit nicht deklarierten Waffen erwischt

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Bei einem 51-jährigen Mann aus dem Sensebezirk entdeckte die Kantonspolizei Freiburg mehrere undeklarierte Schusswaffen (Symbolbild).
Charles Ellena/a

Bei einem 51-jährigen Sensler entdeckte die Freiburger Kantonspolizei zu Hause mehrere undeklarierte Schusswaffen. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.  

Ein 51-jähriger Sensler hatte versucht, ein Messer aus den Niederlanden in die Schweiz liefern zu lassen. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine in der Schweiz genehmigungspflichtige Waffe handelte. Das Zollamt des Flughafens Zürich meldete den Vorfall der Freiburger Kantonspolizei. 

Bei einer Hausdurchsuchung im vergangenen Herbst entdeckte die Kantonspolizei Freiburg dann neun nicht deklarierte Schusswaffen beim 51-Jährigen – darunter ein Gewehr mit Schalldämpfer und Zielfernrohr. Am selben Tag brachte der Mann fünf weitere Schusswaffen zur Polizeistation in Tafers und gab an, dass er diese im Haus seiner Eltern aufbewahrt habe. 

Bei der Befragung durch die Polizei gab er an, die meisten Gewehre in den 90er-Jahren gekauft zu haben, konnte aber keine Belege vorweisen. Mit Ausnahme eines Revolvers war keine der Waffen bei den Behörden gemeldet. Beim Gewehr mit Schalldämpfer, für das eine Sondergenehmigung erforderlich ist, habe der Mann wissentlich auf eine Deklarierung verzichtet, da er wusste, dass die Genehmigung wahrscheinlich abgelehnt würde. 

Geldstrafe für Waffenbesitz

Wegen Verstosses gegen das Waffengesetz hat die Staatsanwaltschaft den Sensler per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu zwei Bussen von 1200 und 300 Franken verurteilt. Dass er die Waffen nicht deklariert hat, ist verjährt. Die Bestrafung betrifft das gefundene Messer und die ohne Sondergenehmigung erworbene Schusswaffe mit Schalldämpfer und Zielfernrohr.

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