Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Sensler wehrt sich gegen Busse, die er erhielt, weil er sich nicht an die Quarantäneauflagen gehalten hatte

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wer mit einer positiv getesteten Person in Kontakt gekommen ist, muss in Quarantäne. Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst – darum ging es am Sensler Gericht in Tafers am Dienstag.
Aldo Ellena/a

Das Polizeigericht in Tafers hat sich am Dienstag mit einem Corona-Fall auseinandergesetzt. Ein Mann erhielt eine Busse, weil er sich nicht an die Quarantäneauflagen gehalten hatte. Er wehrte sich dagegen, weil er sie als ungerecht empfand.

Der Strafbestand, der am Dienstag am Polizeigericht Sense in Tafers im Zentrum stand, lautete offiziell «Übertretung des Epidemiengesetzes». Konkret ging es darum, dass ein Mann aus dem Sensebezirk von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden war, weil er sich nicht an die Quarantäneverfügung des Kantonsarztamtes gehalten hatte. Er sollte eine Busse von 1000 Franken und Gebühren von 145 Franken bezahlen. Weil er mit diesem Urteil nicht einverstanden war, hat er den Fall ans Polizeigericht Sense weitergezogen. «Ich finde es übertrieben», sagte er vor Polizeirichter Peter Rentsch. «Die Verurteilung ist ungerecht und nicht in Ordnung.»

Ungehalten reagiert

Der 57-jährige Sensler leugnete nicht, dass er ungehalten reagierte, als er letzten Oktober vom Kantonsarztamt die Weisung bekam, sich in Quarantäne zu begeben, weil einer seiner Kontakte nach einem Besuch eines Restaurants Tage zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Er sei der betroffenen Person nicht zu nahe gekommen, habe die Abstände und Hygieneregeln eingehalten und sei sicher gewesen, dass er sich nicht angesteckt habe, führte er aus.

Im ersten Moment habe er deshalb klar gesagt, dass er nicht gedenke, sich in Quarantäne zu begeben. 
Und auch als ihm die Verfügung abends von zwei Polizeibeamten überreicht worden war, habe er diese Meinung noch einmal klar kundgetan. «Weil ich Termine hatte, die ich unbedingt wahrnehmen musste, und weil im Büro viel Arbeit auf mich wartete. Und vor allem, weil ich keine Symptome verspürte», sagt er.

«Ich wollte Gewissheit»

Über Nacht habe er sich dann aber Gedanken gemacht, wie er die Sache organisieren könnte, und habe die Termine abgesagt, führte er aus. Er sei am nächsten Morgen ins Auto gestiegen, um im Spital Tafers einen Corona-Test zu machen. «Hatten Sie das Gefühl, Sie dürften das Haus verlassen?», fragte ihn Polizeirichter Peter Rentsch. «Ja», antwortete der Mann. Er sei überzeugt gewesen, dass der Gang ins Spital in Ordnung sei. «Ich dachte, wenn ich negativ getestet werde, kann ich am Montag wieder zur Arbeit gehen», erklärte er sein Vorgehen vor dem Polizeigericht. «Es ging um meine Gesundheit. Da war es doch legitim, dass ich Gewissheit haben wollte», argumentierte er.

Die Bevormundung, ihn in Quarantäne zu schicken, habe er als nicht rechtens empfunden. «Wie seriös ist das: Ich muss in Quarantäne, andere, die auch dabei waren, nicht», regte er sich auf. Der Mann kritisierte auch, dass die Bestimmungen im Kanton Bern, wo er arbeitet, anders sind als in Freiburg.

Polizei wartete schon

Weil er an diesem Morgen ohne Anmeldung ins Spital ging, konnte er sich nicht sofort testen lassen, sondern bekam einen späteren Termin. Also fuhr er wieder nach Hause. Dort wartete bereits die Polizei auf ihn. «Es war ein Riesenaufgebot für gar nichts», hielt er fest. Die ganze Sache sei unverhältnismässig und übertrieben, werde hochgespielt.

Er nehme die Covid-19-Erkrankung ernst, sagte er am Dienstag im Gericht Tafers weiter. Denn sein Vater sei wegen der Virusinfektion einige Zeit im Spital gewesen. In seinem Fall sei es aber anders, weil seine Quarantäneverfügung mehrere Tage nach seinem Kontakt mit der später positiv getesteten Person gekommen sei und er keine Anzeichen einer Ansteckung verspürte. «Ich habe nichts falsch gemacht», betonte er.

Das Polizeigericht Tafers wird nun entscheiden, ob die Busse gerechtfertigt war oder nicht. Das Urteil wird in den nächsten Tagen gefällt.

Zahlen und Fakten

21 Personen verurteilt wegen Nichteinhaltung der Quarantäneweisung

Die Bestimmungen über die Einhaltung von Quarantäneanordnungen sind im Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen – kurz Epidemiengesetz – festgehalten. Es wurde im Mai 2020 aufgrund der Covid-19-Krise in Bezug auf das Aufspüren von Kontakten infizierter Personen angepasst. Wer sich vorsätzlich einer angeordneten Quarantäne oder Absonderung entzieht, wird mit einer Busse bestraft, steht dort unter anderem in Artikel 83.  Gemäss Auskunft der Freiburger Staatsanwaltschaft hat sie bisher 21 Strafbefehle wegen der Nichteinhaltung der Quarantäneweisung und 103 Strafbefehle wegen Nichttragen einer Maske ausgesprochen. im


Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema