Ein Pizzaiolo aus der Türkei und eine Aushilfskraft aus Brasilien haben während sechs beziehungsweise neun Jahren in einem Restaurant im Sensebezirk gearbeitet. Sie hatten jedoch weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsbewilligung. Am Dienstag ist der Wirt vom Polizeirichter Reinold Raemy am Gericht in Tafers wegen Beschäftigens von Ausländern ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 40 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Er muss zudem eine Busse von 3600 Franken bezahlen. Strafmildernd wirkte der Umstand, dass der Wirt für die beiden trotzdem Sozial- und Steuerabzüge leistete. ak
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