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Serbischer Häftling wehrt sich mit Hungerstreik gegen Ausschaffung

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Gemäss einer Mitteilung der Kontaktstelle Schweizer Immigranten/SOS-Rassismus hat sich der Mann nach dem zweiten erfolglosen Ausschaffungsversuch für denHungerstreik entschieden. Wiedie Organisation berichtet, hätten bei diesem zweiten Versuch am 5. Juli Polizisten in Kampfmontur den Mann morgens um 4 Uhr aus seiner Zelle geholt und ihn mit Handschellen nach Zürich geführt. Dort habe sich der Pilot aufgrund des Widerstands des Mannes geweigert, diesen nach Serbien auszufliegen.

SOS Rassismus wirft den Freiburger Behörden vor, den Mann seit Beginn seines Hungerstreiks härter zu behandeln. So dürfe der Mann nicht mehr telefonieren, und auch der Organisation werde es erschwert, mit ihm Kontakt aufzunehmen.

Der Häftling stammt gemäss SOS Rassismus aus dem Norden Kosovos, ist aber Serbe. Die Schweizer Behörden hatten die Ausschaffung nach Serbien angeordnet; der Mann befürchtet aber, von dort in den Kosovo geschafft zu werden, wo die serbische Bevölkerung Angriffen und Diskriminierungen seitens der albanischstämmigen Bevölkerung ausgesetzt sei.

Serbien gilt als sicher

Der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet sagt gegenüber den FN, er habe keine besonderen Kenntnisse von diesem Fall. Grundsätzlich sei es aber so, dass die Herkunftsstaaten von auszuschaffenden Personen vom Bundesamt für Migration regelmässig kontrolliert würden und dass sowohl Serbien wie auch der Kosovo als sicher gälten.

Der Mann befinde sich im Zentralgefängnis in Administrativhaft, so Jutzet. Es habe dort eine Abteilung für etwa ein Dutzend Personen, die auf ihre Ausschaffung warteten, allerdings keine Frauen und Kinder. Die meisten dieser Personen seien sogenannte Dublin-Fälle, das heisst, sie haben schon ein Gesuch in einem anderen Land gestellt. Gewiss habe der Mann schon ein längeres Verfahren hinter sich, vermutet Jutzet.

«Lassen ihn nicht sterben»

Im Zentralgefängnis seien die Ausschaffungshäftlinge generell nicht in Zellen eingeschlossen, sondern hätten Kontakt zueinander und könnten auch nach aussen telefonieren. Wenn nun einer Person das Telefonieren verboten werde, so sei dies möglicherweise aus disziplinarischen Gründen geschehen, so der Justizdirektor.

Tritt eine Person in Hungerstreik, «lassen wir sie sicher nicht sterben», erklärt Erwin Jutzet. «Wir haben Ärzte, die dort sind zur Kontrolle.» Man könne aber nicht einfach auf einen Hungerstreik eine Bewilligung erteilen, so der Staatsrat weiter. «Es ist eine Art Erpressungsversuch.»

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