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Serienbetrügerin bekommt zehn Jahre

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Das Wirtschaftsstrafgericht verurteilte die Frau, die ein halbes Dutzend Kläger im Sensebezirk und darüber hinaus getäuscht haben soll, zu zehn Jahren Haft und fünfzehn Jahren Ausweisung aus der Schweiz.

Nach einer Woche Beratung beschlossen die Richter unter dem Vorsitz von Alain Gautschi gestern Nachmittag am Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg (WSG), der einzigen Hauptangeklagten die gesamte Schuld an einer unglaublichen Betrugsaffäre um mehr als 5 Millionen Franken aufzubürden, für die sie an der Seite ihres Ex-Ehemannes und einer ehemaligen Freundin vor Gericht stand (die FN berichteten). Das Gericht befand die 45-jährige Franko-Algerierin des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und der Geldwäsche für schuldig und verurteilte sie zu zehn Jahren Haft und fünfzehn Jahren Ausweisung aus der Schweiz. Die Mitangeklagten hingegen wurden auf der ganzen Linie freigesprochen.

Die Hauptangeklagte wirkte gestern wie ausgewechselt, weit entfernt von ihrem aufbrausenden Verhalten, das dazu geführt hatte, dass sie im Mai mehrmals des Gerichtssaals verwiesen wurde.

Erfundene Geschichte

Die 45-Jährige soll gemäss der Anklageschrift einen grossen Teil ihrer Energie für die Erfindung einer Geschichte verwendet haben, in der sie eine sehr wohlhabende Person in Erwartung erheblicher Geldbeträge ist. Um ihren Opfern das Geld aus den Taschen
zu ziehen, habe sie jeweils deren individuelle Schwachstelle identifiziert: Bei einem Opfer war es die grosse Liebe, die der Mann für sie empfand, bei einem anderen Opfer war es der Wunsch, seinen körperlich anstrengenden Job gegen Verwaltungsarbeit einzutauschen und die Aussicht auf hohe Gewinne für seine Rente. Gegenüber den verschiedenen Geschädigten habe die Haupttäterin wiederholt auf ihren angeblichen Reichtum hingewiesen beziehungsweise auf ihre Verbindung zu finanziell einflussreichen Personen (die FN berichteten).

Geld liess sich die Haupttäterin in den allermeisten Fällen von ihren Opfern bar übergeben. Zu Treffen kam es unter anderem in Düdingen, Kerzers, Wileroltigen und Broc. Sie nahm aber nicht nur Geld entgegen, sondern liess die Geschädigten auch für das Leasing ihres Mercedes sowie für mehrere Telefonabonnements und über ein Dutzend Mobiltelefone bezahlen. Während die Haupttäterin mit ihrem Ehemann zusammenlebte, soll auch er von ertrogenem Geld profitiert haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau allerdings keinen direkten Kontakt mit Opfern, sondern setzte ihre hörige Komplizin ein. Diese soll gemäss Anklageschrift zwischen Anfang 2012 und Anfang 2013 mit einem verheirateten, damals 69 Jahre alten Mann aus Lausanne eine Liaison eingegangen sein. In diesem einen Jahr übergab er ihr gemäss Anklageschrift bar rund 3,6 Millionen Franken.

Komplizin trifft keine Schuld

Die damals im Sensebezirk wohnhafte Haupttäterin soll die Liebhaberin gesteuert und sie zu der intimen Beziehung mit dem Waadtländer gedrängt haben, um von ihm Geld zu erpressen. «Es gibt viele Opfer in diesem Saal. Und zwei von ihnen sitzen auf der Anklagebank. Das ist die Wahrheit», sagte Gerichtspräsident Gautschi, der die «vorbildliche» Arbeit der Staatsanwaltschaft und die «bemerkenswerte und effiziente» Arbeit der Inspektoren der Finanzfahndung der Freiburger Polizei lobte, die es ermöglicht hatten, das «Lügengebäude» der Hauptangeklagten zum Einsturz zu bringen.

Es gibt viele Opfer in diesem Saal. Und zwei von ihnen sitzen auf der Anklagebank. Das ist die Wahrheit.

Alain Gautschi
Gerichtspräsident

Nach Ansicht des Gerichts kann ihrer Komplizin keine Schuld angelastet werden. Diese Frau, die heute pleite ist, sei völlig unter ihrer Kontrolle gestanden, meinte Alain Gautschi und verwies auf aufgezeichnete Telefongespräche, in denen sie von der Hauptangeklagten auf abscheuliche Weise erniedrigt wurde.

Was den Ex-Mann der Betrügerin aus Singapur betrifft, so war er nicht in diese Machenschaften verwickelt und konnte nicht wissen, dass seine Lebensgefährtin, in die er verliebt war, in illegale Geschäfte verwickelt war. «Er wurde manipuliert und an der Nase herumgeführt», führte der Gerichtspräsident aus.

«Manipulatorin par excellence»

Präsident Gautschi hob die «ungewöhnliche Niedertracht des Charakters» der Hauptangeklagten hervor, die «völlige Schamlosigkeit» und die «Verachtung gegenüber den Opfern», die die Gabe hatte, Schwächen ihrer Mitmenschen zu erkennen, um sie «kaltblütig und ohne Gewissensbisse auszunutzen». Sie sei eine Lügnerin, die auf alles eine Antwort habe, eine «Manipulatorin par excellence».

Die Verteidigung der Hauptangeklagten kündigte an, den Fall an das Kantonsgericht weiterziehen zu wollen.

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