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Service Check:Eine Erfolgsstory

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Mit dem neuen Gesetz erhalten bereits bestehende kantonale Massnahmen eine gesetzliche Basis, z. B. die Einrichtung für Jugendliche mit Schwierigkeiten, die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen IV-Stelle, RAV und regionalen Sozialdiensten oder der Service Check. Dabei handelt es sich um einen Dienst, der es privaten Arbeitgebern erlaubt, ihre Angestellte ohne aufwendigen Papierkram korrekt zu entlöhnen, also auch mit Sozialleistungen, Ferientagen usw. Dies trifft besonders für jene Personen zu, die z. B. eine Putzfrau engagieren.

Laut Marc Genilloud, Chef des Amtes für den Arbeitsmarkt, wird dieser Service seit der Gründung im Jahre 2006 immer mehr in Anspruch genommen. Über 700 Anstellungsverhältnisse betreut der Service mit einer Lohnsumme von zwei Millionen Franken. az

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