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Sex mit der Nichte

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Untertitel: 18 Monate bedingt für 53-Jährigen

Keine Nötigung oder Vergewaltigung

Der Tatbestand der sexuellen Handlung mit Kindern sei aber erwiesen, sagte Rentsch weiter. Selbst vom Angeklagten, dem 53-jährigen Onkel des Opfers, sei dies nie bestritten worden.

In der Zeit zwischen August 2001 und Januar 2002 hatte der Mann wiederholt sexuellen Kontakt mit dem Mädchen. Einmal ist es dabei sogar zum Geschlechtsverkehr gekommen.
Sowohl vom Vorwurf der sexuellen Nötigung als auch der Vergewaltigung wurde der Beschuldigte freigesprochen. Peter Rentsch begründete den Entscheid damit, dass nach dem Grundsatz «Im Zweifelsfalle für den Angeklagten» entschieden worden sei. Zwar habe der Verurteilte gegenüber seiner Nichte einen gewissen Druck ausgeübt, man könne jedoch nicht von Nötigung sprechen.

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