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Sexuelle Übergriffe während der Massage

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die eine schläft schlecht und hat Probleme in ihrer Paarbeziehung. Die andere hat Angstzustände und nimmt lieber die Treppe, wenn schon ein Mann im Lift ist. Die Dritte hat ihr Selbstvertrauen verloren. Und die Vierte leidet an einer Magenübersäuerung. Alle vier Frauen waren zwischen Dezember 2013 und Juli 2014 im selben Hammam in Freiburg–und beschuldigen den Masseur, sie an Brüsten, Hintern, Vagina, Klitoris und Schamlippen berührt zu haben. Er massierte die intimsten Stellen und versuchte bei einer Frau, einen Gegenstand in ihre Vagina einzuführen. Eine andere hatte blaue Flecken, weil er sie mit einem Bambusstab geschlagen hatte.

Deshalb musste sich der Mann gestern vor dem Strafgericht Saane verantworten. Der Masseur–ein aus Ägypten stammender Schweizer–sagte, er sei überrascht gewesen über die Anzeigen. Er habe viel nachgedacht, aber nicht herausgefunden, warum die Frauen die Anzeigen eingereicht hätten. Es tue ihm leid, wenn es den Frauen psychisch nicht so gut gehe. Aber in der Schweiz gingen ja fast alle zum Psychologen, das sei normal. Zwei der Frauen hätten nur Anzeige eingereicht, weil sie sich mit den anderen solidarisch zeigen wollten, sagte er.

Hammam besteht weiter

Auch auf mehrere Nachfragen von Richter Benoît Chassot hielt der 42-Jährige daran fest, dass er immer professionell gehandelt und niemanden an intimen Stellen berührt habe. Er führt sein Hammam weiterhin; 90 Prozent seiner Kundschaft sind Frauen.

Die Staatsanwältin Yvonne Gendre betonte in ihrem Plädoyer, dass es durchaus möglich sei, dass noch weitere Frauen betroffen seien. Eine auf jeden Fall: Sie hatte Anzeige eingereicht, sie dann aber zurückgezogen, weil sie die Kraft für einen Prozess nicht hatte. «Für einen Prozess braucht es Mut und Entschlossenheit», sagte Gendre. Dies zeige sich auch daran, dass einige Frauen erst Monate nach der Tat zur Polizei gegangen seien.

Ein halbes Arbeitsverbot

Die Übergriffe hätten sich immer gleich abgespielt, sagte die Staatsanwältin: «Die ersten Berührungen an intimen Stellen konnten die Opfer noch als Ungeschicklichkeit abtun.» Die Frauen seien nackt auf dem Bauch gelegen, mit dem Kopf im dafür vorgesehenen Loch des Massagetisches. «Sie erwarteten eine Massage und waren nicht auf Übergriffe vorbereitet.» Nach den ersten Berührungen seien die Frauen perplex gewesen, dann hätten sie sich zu fragen begonnen, was da genau ablaufe–«und dann war der Übergriff bereits geschehen». Weil die Frauen während der Massage nackt auf dem Bauch gelegen seien, seien sie «völlig unfähig zu Widerstand» gewesen, sagte Gendre. «Sie mussten erdulden, was sie nicht vorhersehen konnten.»

 Die Staatsanwältin forderte darum wegen sexuellen Handlungen an zum Widerstand unfähigen Personen eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten–auf Bewährung, aber auch mit der Auflage, dass der Mann während drei Jahren keine Frauen massieren darf. Und er solle in seinem Hammam Plakate aufhängen, die festhalten, dass Massagen der Intimzonen verboten seien und die Kundschaft die Polizei informieren solle, komme es zu deplatzierten Berührungen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Opfer schlossen sich den Forderungen der Staatsanwältin an und verlangten zudem eine Genugtuung zwischen 5000 und 8000 Franken für ihre Mandantinnen. Cédric Schneuwly, Anwalt des Beschuldigten, hielt in seinem Plädoyer fest, dass es gar nicht so klar sei, dass die Frauen keinen Widerstand hatten leisten können. «Das Bundesgericht hat dies bei einer Frau anerkannt, die nackt auf dem Bauch lag–hier gab es aber auch Situationen, in denen die Frauen auf dem Rücken lagen.» Vielleicht hätten sich die Frauen innerlich nicht in der Lage gefühlt, sich zu wehren und zu gehen. «Aber sie waren nicht komplett widerstandsunfähig.»

Verteidiger will Freispruch

Damit sexuelle Handlungen erfüllt würden, brauche es eine Erregung und den Willen, sich oder jemand anderen zu befriedigen. «Das war aber hier nicht der Fall», sagte Schneuwly. Er forderte deshalb den Freispruch seines Klienten.

Das Gericht gibt das Urteil heute bekannt.

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