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Shopping auf Rechnung des Arbeitgebers

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Energydrinks, eine Sonnenbrille, Slipeinlagen: Diese und andere Dinge kaufte die Angestellte einer Kinderkrippe im Glanebezirk auf Rechnung ihres Arbeitgebers. Sie arbeitete während mehrerer Monate als Aushilfsköchin für die Krippe. In dieser Funktion tätigte sie auch die Einkäufe in einem bestimmten Supermarkt in der Region. Für die Bezahlung galt eine Abmachung: Die Köchin zahlte nicht selbst, sondern unterschrieb die Kassenzettel, welche anschliessend zur Bezahlung an die Krippe weitergeschickt wurden.

Bei einer Kontrolle der Kassenzettel zeigten sich Auffälligkeiten: etwa Einkäufe, welche an Tagen getätigt worden waren, als die Frau gar nicht für die Kinderkrippe gearbeitet hatte. Die Einkäufe kamen gar nie in der Krippe an. Die Polizei durchsuchte daraufhin das Zuhause der Frau und fand dabei einige Produkte, welche auch auf den verdächtigen Kassenzetteln aufgetaucht waren.

Von der Polizei vernommen, gestand die Frau. Sie sagte, dass sie auf Anweisung der eigentlichen Köchin gehandelt habe, welche während mehrerer Monate verletzungsbedingt ausgefallen war. Diese habe ihr gesagt, dass sie selbst manchmal Sachen für sich kaufe bei den Einkäufen für die Krippe. Darum müsse ihre Vertreterin das auch tun – damit die Differenz nicht auffalle.

Die verletzte Köchin sagte jedoch, sie habe ihre Stellvertretung nicht zu den Taten angestiftet. Allerdings erklärte sie, dass sie während den Krippeneinkäufen ab und zu Dinge für den Eigengebrauch kaufe, weil sie regelmässig Nahrungsmittel von zu Hause mitbringe und das ausgleichen wolle.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die stellvertretende Köchin wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à je 30 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei ­Jahren.

nas

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