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Shops sollen bis 21 Uhr geöffnet bleiben

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Shops sollen bis 21 Uhr geöffnet bleiben

Staatsrat will das Handelsgesetz lockern

Shops und Kioske dürfen von Montag bis Samstag bis 21 Uhr geöffnet bleiben. Diese Ansicht vertritt neu der Staatsrat, der dem Grossen Rat bereits in der Juni-Session eine entsprechende Revision des Handelsgesetzes unterbreiten will.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Staatsrat nimmt bezüglich der Öffnungszeiten der Tankstellenshops und Kioske eine neue Haltung ein. Nachdem er nach dem Volks-Nein vom 18. Mai die Shops aufgefordert hat, sich an das geltende Gesetz zu halten und an Wochentagen um 19 Uhr, am Samstag um 16 Uhr zu schliessen, will er nun das Gesetz über die Ausübung des Handels lockern: «Die Gewohnheiten der Konsumenten haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt, und es besteht heute eine starke Nachfrage für Detailhandelsgeschäfte mit nächtlichen Öffnungszeiten», schreibt die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf eine Motion der Grossräte Armin Haymoz (CVP, Düdingen) und Markus Ith (FDP, Murten).

Gegen Ungleichbehandlung

«Diese Nachfrage bezieht sich insbesondere auf Geschäfte entlang von stark befahrenen Strassen. Die als Shops bezeichneten Geschäfte, die mit Tankstellenbetrieben verbunden sind, kommen somit einem unbestrittenen Bedürfnis entgegen», hält der Staatsrat fest und weist darauf hin, dass Geschäfte in Bahnhöfen – weil nicht dem kantonalen Gesetz unterworfen – von grosszügigen Öffnungszeiten profitieren können. «Die Betreiber von Tankstellenshops empfinden diese Ungleichbehandlung als unlauteren Wettbewerb», gibt er zu bedenken. Er schreibt zudem, dass Shops in unmittelbarer Nachbarschaft ebenfalls in Genuss erweiterter Öffnungszeiten kommen, manchmal gar bis 22 Uhr.

Einige Einschränkungen will der Staatsrat dennoch im Gesetz verankern. So dürfen die Shops eine Verkaufsfläche von höchstens 100 m2 aufweisen. Und anbieten dürfen sie – neben den Kioskprodukten – vor allem Produkte für den dringenden Bedarf. Der Verkauf von alkoholischen Getränken soll jedoch untersagt werden.

Sonntag: Auch Bundesgesetz
einhalten

Was die Öffnungszeiten am Sonntag betrifft, so will der Staatsrat nichts an der heutigen Praxis ändern. Laut kantonalem Gesetz können die Gemeinden Öffnungszeiten bis 19 Uhr bewilligen. Der Staatsrat erinnert aber daran, dass der Sonntagsverkauf auch der Bundesgesetzgebung über den Schutz der Arbeitnehmer unterstellt ist. Deshalb müsse – neben der Gemeindebewilligung – auch eine Bewilligung des Amtes für den Arbeitsmarkt vorliegen, welches die Öffnungszeiten unter dem Gesichtspunkt der Bundesgesetzgebung prüfe.

Der Staatsrat betrachtet die Gesetzesrevision, wie er sie dem Grossen Rat unterbreiten will, als Gegenvorschlag zur Motion von Armin Haymoz und Markus Ith. Diese möchten, dass die Geschäfte für den dringenden Bedarf und die Kioske mit einer Verkaufsfläche von höchstens 100 m2 von Montag bis Samstag bis 21 Uhr geöffnet bleiben dürfen.

Laut Staatsrat unterscheidet sich diese Motion – so formuliert – kaum vom Gesetzestext, den das Freiburger Stimmvolk am 18. Mai abgelehnt hat. Zudem würde der Verkauf von alkoholischen Getränken erlaubt sein, obwohl der Grosse Rat sich mit 68 zu 43 Stimmen für ein solches Verbot ausgesprochen habe.

In der Begründung ihrer Motion haben die Grossräte Haymoz und Ith sowie Michel Losey (SVP, Sévaz) gefordert, dass die Gemeinden die Öffnungszeiten bis 21 Uhr hinausschieben können. Laut Staatsrat würde dies bedeuten, dass alle Geschäfte bis 21 Uhr geöffnet bleiben könnten. Er wehrt sich aber gegen eine solche Aushöhlung des Handelsgesetzes und empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion Haymoz und Ith abzulehnen.

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