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«Sich Wegrechte ersitzen ist vorbei»

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Autor: PASCALE HOFMEIER

Hinter dem sperrigen Begriff Grunddienstbarkeiten stehen sehr greifbare Rechte: Zum Beispiel das Recht, den Weg über Nachbars Grundstück als Zugang zum eigenen Haus zu nutzen. Oder das Recht, eine Leitung durch ein benachbartes Grundstück zu legen. Geht es in diesem Zusammenhang um Geld oder um zusätzlichen Verkehr, sind verschiedene Meinungen vorprogrammiert. An einem Informationsanlass des Gemeindeverbands Region Sense und des Oberamts des Sensebezirk wird Rechtsanwalt Daniel Schneuwly in einem Referat grundlegende Fragen beantworten (vgl. Kasten). «Es gibt keine Standardlösungen», sagt er.

Taucht der Begriff Wegrecht auf, ist das Wort Nachbarschaftsstreit nicht mehr weit. Ist das richtig?

Verschiedene Meinungen über den Inhalt und die Ausübung eines Wegrechtes führen häufig zu Streit zwischen Nachbarn. Ebenso unterschiedliche Auffassungen zur Frage, wer für die Unterhaltskosten eines Wegrechts aufzukommen hat. Die Praxis zeigt, dass es auch bei Baugesuchen wegen der Erschliessung eines Grundstücks zu Differenzen über bestehende Wegrechte kommen kann. Das führt dann häufig zu Einsprachen.

Wenn jemand seit zwanzig Jahren den Weg über Nachbars Grundstück nutzt, dann gilt doch Gewohnheitsrecht?

Heute kann man sich diese Grunddienstbarkeit nicht mehr ersitzen. Das ist aus juristischer Sicht sehr umgangssprachlich ausgedrückt. Früher gab es eine Rechtssprechung, die sagte, wer während 30 Jahren einen Weg ununterbrochen und unangefochten genutzt habe, habe sich das Recht erworben. Heute gilt das nicht mehr.

Und wenn jetzt mein Nachbar seine Wasserleitung durch mein Rosenbeet ziehen will?

Jeder Grundeigentümer ist von Gesetzes wegen gehalten, die Durchleitung von Leitungen zu gestatten. Wird Schaden verursacht, muss dieser ersetzt werden. Und vielleicht findet sich eine Möglichkeit, einen anderen Weg zu finden als direkt durch das Rosenbeet. Allerdings führen Leitungsrechte selten zu Streit. Das ändert sich, sobald eine Leitung verlegt werden muss. Ich habe einen aktuellen Fall, in dem strittig ist, wer die Verlegung zahlen soll. Die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss, stellt sich auch bei der Sanierung von Wegen, die verschiedenen Grundstücken als Zufahrt dienen.

Welches Vorgehen raten sie den Grundeigentümern bei Problemen?

Es gibt keine Standardlösung. Zuerst sollten sie immer das Gespräch suchen. Aber in der Regel gibt es nur dort Probleme, wo zwei Nachbarn schon vorher nicht das beste Einvernehmen hatten.

Können sich Eigentümer absichern, damit sie nicht in eine Konfliktsituation geraten?

Ein wichtiger Punkt ist, dass Dienstbarkeiten möglichst genau geregelt werden. Es gibt immer wieder Fälle, wo dies versäumt wurde. Ein Beispiel ist eine Siedlung mit Reihen-Einfamilienhäusern. Dort wurde das Wegrecht nie geregelt. Als eine Partei ihr Haus umbauen wollte, erhob eine andere Einspruch. Darauf wollte der Gesuchsteller dem Einsprecher das Wegrecht entziehen. Der hätte dann nicht mehr zu seinem Haus gelangen können. Solche Fälle sind aber glücklicherweise selten und vor Gericht enden nur die wenigsten.

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