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Sicherheit kritischer Infrastrukturen: Unklare Verantwortlichkeiten

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Die Zuständigkeiten in der Schweiz beim Schutz kritischer Infrastrukturen sind unklar. Das zeigt ein Bericht der Eidgenössische Finanzkontrolle.

Beim Schutz kritischer Infrastrukturen sind die Verantwortlichkeiten in der Schweiz unklar. Zwar liegt eine Strategie vor, die Überwachung beschränkt sich aber auf Vollzugsmeldungen. Die Wirkungskontrolle ist dabei an einem kleinen Ort.

Der Schutz der kritischen Infrastrukturen soll die Versorgung mit wichtigen Dienstleistungen und Güter sichern, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Prüfbericht vom Mittwoch schreibt. Die entsprechende nationale Strategie formulierte für 2018 bis 2022 Massnahmen.

Diese Massnahmen umfassen Teilsektoren mit jeweils zugewiesenen Bundesstellen. Eine übergeordnete Federführung fehlt dabei, wie die EFK konstatiert. Diese ist allerdings in den entsprechenden Politikfeldern auch nicht definiert.

Eine Koordinationsrolle haben die Bundesämter für Bevölkerungsschutz (Babs) und wirtschaftliche Landesversorgung. Ein Risikomanagement zwischen Bund und Kantonen sowie ein Gesamtüberblick fehlen. Dabei wirkt der Föderalismus hinderlich. Der Bundesrat ist gemäss EFK gefordert.

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