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Sicherung der Leistungen als oberstes Ziel

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freiburg Im Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals schlägt der Staatsrat einen flexiblen Altersrücktritt zwischen 58 und 67 Jahren vor. Im Rahmen der Vernehmlassung, die soeben zu Ende gegangen ist, stellte der Verband der Personalvereinigungen des Staatspersonals (Fede) fest, dass eine Beendigung der Erwerbstätigkeit mit 58 nur wenige Mitglieder interessiere, wie es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag heisst. Mit Zurückhaltung nimmt der Verband den Vorschlag auf, dass der Altersrücktritt bis 67 aufgeschoben werden könnte.

Für Teilpensionierung

Pointierter hatte sich vorher bereits die Gewerkschaft VPOD geäussert. Es wird verlangt, dass eine ordentliche Pensionierung weiterhin mit 60 möglich sein soll. Das flexible Rentenalter, wie es der Staatsrat vorschlägt, würde bedeuten, dass eine Vollpension ab 62 bezahlt wird. Der VPOD spricht sich klar gegen eine mögliche Verlängerung der Erwerbsarbeit bis 67 aus, während vorzeitige Pensionierung für gewisse Berufe möglich bleiben sollte. Die Fede begrüsst ihrerseits die Möglichkeit einer Teilpensionierung, also die Reduktion des Arbeitspensums.

Im Vernehmlassungsschreiben wehren sich Fede und VPOD übereinstimmend gegen Leistungsabbau. So solle die AHV-Überbrückungsrente weiterhin vom Arbeitgeber finanziert werden. Einverstanden sind beide Organisationen damit, dass die Pensionskassenbeiträge erhöht werden. Über die Verteilung dieser Erhöhung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen die Ansichten allerdings auseinander. wb

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