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Sicherung der Renten: Parlament ist gefordert

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Eine knappe Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat die Altersreform 2020 abgelehnt. Das Schweizer Stimmvolk sprach sich für eine langfristige Sicherung der Renten aus und wollte keine Vermischung der ersten und zweiten Säule. Die 70 Franken pro Neurentner im Monat war das Gift in dieser Vorlage, denn der Souverän hat sich damit erneut gegen einen Ausbau der AHV nach dem Giesskannenprinzip ausge­sprochen. Aufgrund der demografischen Entwicklung stieg die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten alle zehn Jahre durchschnittlich um ein Jahr. Solche Realitäten müssen in ein künftiges Lösungsmodell einfliessen. Zudem verlängert sich mit der steigenden Lebenserwartung die Rentenbezugsdauer, und der «dritte Beitragszahler» ist wegen tieferer Vermögenserträge schwächer geworden. Eine über den Zeithorizont von 2030 nachhaltige AHV-Reform – Prinzip des Umlageverfahrens – müsste folgende Eckwerte beinhalten: Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer, Einführung einer flexiblen Lebensarbeitszeit und Zuführung der 0,3 Prozent Mehrwertsteuer aus der IV-Zusatzfinanzierung an die AHV. Bei der beruflichen Vorsorge – Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens – muss es darum gehen, sowohl den technischen Zinssatz wie auch den Umwandlungssatz an die demografische Entwicklung und an die Zinserträge zu knüpfen. Das Ziel muss also darin bestehen, beide Vorlagen unabhängig und transparent, aber gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen. Dabei ist eine Vermischung von AHV und der beruflichen privaten Vorsorge zu verhindern.

Emanuel Waeber, Grossrat SVP, St. Antoni

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