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Sie erfand Amputationen und Krankheiten

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Wissen Sie, wie viele Jahre Sie mit drei Stunden Hausarbeit pro Woche arbeiten müssten, um die ganze Summe zurückzuzahlen, die Sie erhalten haben?»–«Ich werde dies so lange es nötig ist auf mich nehmen.» Dieser Wortwechsel fand gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks zwischen Staatsanwalt Raphaël Bourquin und einer 33-jährigen Frau statt, die er des gewerbsmässigen Betrugs angeklagt hatte.

Gemäss Anklageschrift hatte die dreifache Mutter im Jahr 2011 einen damals 80-jährigen Mann kennengelernt, weil er sie als Haushaltshilfe einstellen wollte. Dies tat er zwar nicht, weil seine Kinder dagegen waren, jedoch blieben die aus dem Kosovo stammende Frau und der Mann in Kontakt; es entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Die Frau rief ihn praktisch täglich an, sagte ihm, dass sie viel für ihn empfinde und ihn liebe. Auch erzählte sie ihm, dass sie im Begriff sei, sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen, weil dieser sie schlage. Sie bat den 80-Jährigen um Geld: Sie sei aus ihrer Wohnung geworfen worden, habe Geldsorgen, ihre Eltern und ihre Schwester seien gestorben, ihre Tochter habe ins Inselspital eingeliefert werden müssen und sei gestorben, ihr Sohn habe einen Fuss amputieren müssen und sei später wegen Herzproblemen gestorben, ihre Grossmutter habe beide Arme und Beine amputieren müssen, sie selber sei in Skopje vergewaltigt worden, dabei sei ihr Cousin getötet worden, sie müsse in den Kosovo reisen–etwa 20 Mal im Jahr 2014–und sie leide an Gebärmutterkrebs und anderen Krankheiten. Dies waren Begründungen für den Bedarf an Geld.

Während rund drei Jahren bezahlte der Mann eine Summe von insgesamt etwa 280 000 Franken an die Frau, die ihm stets versicherte, sie werde das Geld zurückzahlen. So erzählte sie ihm, sie habe ein Haus und Geld geerbt und zeigte ihm auch einige Dokumente, jedoch bat sie ihn um Geduld, weil einige Verfahren im Kosovo etwas länger dauerten. Gemäss Anklageschrift zeigte jedoch die Strafuntersuchung, die nach einer Intervention der beiden Töchter des Mannes eingeleitet wurde, dass vieles erfunden war.

«Froh, sie zu sehen»

Sie habe noch immer Kontakt zu dem Mann, sagte die Frau gestern vor Gericht. Sie putze jede Woche etwa drei Stunden–ohne Lohn. «Es ist normal, dass ich ihm das Geld zurückzahle–halt nach und nach.» Der Mann hat keine Anzeige gegen sie erstattet. Vor Gericht bestätigte er gestern die Vereinbarung mit der kostenlosen Hausarbeit, dann fügte er an: «Ich bin froh, sie ab und zu zu sehen.»

Die Frau habe den über 50 Jahre älteren Mann verführt, sagte Staatsanwalt Raphaël Bourquin in seinem Plädoyer. Zunächst habe sie mit den Telefonanrufen Gefühle erweckt, danach habe sie sich sein Mitleid erschlichen und ihn mit den tragischen Geschichten dazu gebracht, ihr Geld zu geben. «Es ist traurig, denn sogar jetzt bin ich mir nicht sicher, ob sich der Mann wirklich darüber im Klaren ist, was geschehen ist.»

Bourquin plädierte auf einen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs. Die lange Dauer und die erhaltene Summe–was etwa einem Monatslohn von 7700 Franken entspreche–rechtfertigten dies. Er forderte eine Haftstrafe von 30 Monaten, sechs davon unbedingt. Auf einen Freispruch plädierte hingegen Verteidigerin Jullian Fauguel. Der Mann sei zu diesem Zeitpunkt vollkommen urteilsfähig gewesen und die Geschichten der Frau so grotesk, dass sich wohl niemand davon hätte überlisten lassen können. Das Gericht fällt sein Urteil in den nächsten Tagen.

Betrug: «Gesundes Misstrauen ist angebracht»

E ine jüngere Frau, die einem älteren Herr einen Teil seines Vermögens mit vorgespielter Liebe und erfundenen Dramen abknüpft – dies komme immer wieder vor, sagt Gallus Risse, Sprecher der Freiburger Kantonspolizei, auf Anfrage. Eine genaue Statistik für diese Art von Betrugsfällen werde jedoch nicht geführt. Auch gehe die Polizei davon aus, dass ein Teil der Fälle gar nie gemeldet werde. Auf die Frage nach einem typischen Muster erklärt Risse: «Die uns bekannten Fälle sind vornehmlich Internetbekanntschaften mit Damen aus afrikanischen Ländern oder Oststaaten.» Nach einer Bekanntschaft via Internetforen müsse der meist in der Schweiz ansässige Herr Geld überweisen, damit die Dame anreisen könne. «Das erste Mal klappt das auch bestens, die beiden verbringen einige schöne Tage miteinander.» Dabei könne es gut sein, dass sich die Frau neu einkleiden müsse oder andere Sachen nötig habe. «Bei den weiteren Besuchen verzögert sich jedoch die Anreise oder findet gar nicht mehr statt.» Vorwände seien etwa schwer kranke Kinder oder Eltern – für welche die Frauen dann oft um Geld bäten. «Und der ältere Herr – etwas liebesblind und mit Schmetterlingen im Bauch – fühlt sich dazu verpflichtet, diese Dame im Ausland mit Geld zu unterstützen», so Gallus Risse. Für Angehörige, etwa für Kinder, sei es oft schwierig, einzugreifen. Denn der Mann überweise das Geld aus freiem Willen. «Es braucht persönliche Gespräche.» Als präventive Massnahmen empfiehlt Risse, misstrauisch zu sein, wenn jemand schnell und ohne jemanden persönlich zu kennen von «grosser Liebe» spricht oder schreibt und wenn jemand – sei es auch aus noch so logischen oder rührseligen Gründen – Geld verlangt. Auch rät er davon ab, Geld gegen Versprechen oder gar via Bargeldanweisung zu senden. «Wenn jemand Singles in seinem Umfeld hat, von denen er glaubt, dass sie intensiv in Singlebörsen aktiv sind, ist es sinnvoll, sie auf die Gefahren hinzuweisen.»

Und wie steht es mit älteren Frauen? «Solche Betrugsfälle sind uns weniger bekannt. Dort scheint eher der Enkeltrick zu greifen», so Risse. rb

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