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«Sie ist freiwillig in der Menge geblieben»

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«Ab welchem Zeitpunkt konnte man von meiner Klientin erwarten, dass sie sich von dem Umzug löst?», fragte Anwalt Philippe Currat gestern vor dem Kantonsgericht.

Bei einer Demonstration im Juni 2010 war es in der Freiburger Unterstadt zu Krawallen gekommen (siehe Kasten). In der Folge wurden vier Demonstrierende des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen (die FN berichteten). Eine davon hat daraufhin Rekurs gegen das Urteil eingereicht. Sie war zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Franken und einer Busse von 200 Franken verurteilt worden.

«Sie hat sich entfernt»

Das Ziel der Veranstaltung sei klar kommuniziert worden, sagte Philippe Currat in seinem Plädoyer: «Es war eine friedliche Demonstration vorgesehen.» So sei die bewilligte Demonstration auch nicht von Beginn weg gewalttätig gewesen, sondern erst vor dem Zentralgefängnis ausgeartet. «Dort war meine Klientin aber nicht mehr dabei», so der Anwalt. Fotos bewiesen, dass sich die junge Frau zu diesem Zeitpunkt beim Nebengebäude aufgehalten habe. «Sie hat sich–sobald ihr bewusst wurde, dass die Demonstration eskaliert–von der Veranstaltung entfernt», betonte Currat.

Des Weiteren spreche für die Freiburgerin, dass sie weder vermummt gewesen sei noch Feuerwerkskörper gehalten habe. Deshalb verlange sie einen Freispruch sowie eine Entschädigung für die Gerichts- und Anwaltskosten.

Urteil bleibt bestehen

«Das Gericht hat den Rekurs abgelehnt», sagte Richterin Catherine Overney. Dies, weil die heute 24-Jährige sich nicht aus eigenem Antrieb von den Demonstranten entfernt habe. «Sie ergriff die Flucht im selben Moment wie auch die anderen Demonstranten.»

Es habe mehrere Indizien wie Feuerwerkskörper, Masken oder kampflustige Transparente gegeben, die auf eine mögliche Entartung der Kundgebung hingewiesen hätten. «Die Verurteilte hätte mehrere Male die Möglichkeit gehabt, sich von der Veranstaltung zu entfernen, sie hat es jedoch nicht getan.» Dabei spiele es keine Rolle, ob sie selbst aktiv Gewalt ausgeübt habe. «Sie ist freiwillig in der Menschenmenge geblieben.»

Zuerst analysieren

«Wir müssen den Beschluss zuerst analysieren», sagte Philippe Currat nach der Urteilsverkündung. «Dann werden wir entscheiden, ob wir den Fall weiterziehen.»

Demonstration: Strassenschlacht mit der Polizei

A m 12. Juni 2010 fand in Freiburg eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt. Mit der bewilligten Kundgebung wollten die Organisatoren ihre Solidarität mit einem jungen Franzosen bekunden, der 2010 auf der Autobahn A 1 in einem gestohlenen Auto erschossen worden war. Vor dem Zentralgefängnis feuerten die Demonstranten Raketen ab, danach kam es zu einer Strassenschlacht mit der Polizei. Daraufhin verhaftete die Polizei 47 Personen. Gegen 27 davon wurden Bussen verhängt. Elf haben gegen den Strafbefehl Beschwerde eingereicht. Sieben wurden vom Polizeirichter des Saanebezirks freigesprochen, vier verurteilt. rb

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