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Sie leerten Feuerlöscher auf parkierte Autos

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Am 11. Januar 2013 sind zwei junge Männer in das unterirdische Parkhaus beim Bahnhof Bulle eingedrungen. Der 20-Jährige öffnete gewaltsam die automatische Türe, der 21-Jährige leerte zwei Feuerlöscher auf neun parkierte Autos.

Dritten beschuldigt

Einige Autobesitzer reichten Anzeige wegen Sachschaden ein, andere erklärten sich zu Zivilklägern. Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF–die Besitzer des Parkhauses–erklärten sich ebenfalls zu Zivilklägern. Als der 20-Jährige von der Freiburger Kantonspolizei befragt wurde, beschuldigte er einen Dritten, die Taten begangen zu haben. Laut den Strafbefehlen, die nun gegen die zwei ausgestellt wurden, fielen die beiden Männer nach dem Einbruch in das Parkhaus im Verlaufe des Jahres noch mehrmals auf–wegen Schlägereien, Ruhestörung und Widerstand gegen Polizeibeamte.

Bedingte Geldstrafen

Staatsanwalt Raphaël Bourquin hat den 21-Jährigen mittels Strafbefehl wegen Sachschaden, Hausfriedensbruch, Behindern von Amtshandlungen und–wegen Besitz von Marihuana–Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken mit Bewährung auf zwei Jahre verurteilt. Dazu kommen eine Busse von 1400 Franken sowie Gerichtskosten von knapp 400 Franken. Der Mann hat zudem die Zivilforderungen zweier Autobesitzer anerkannt und muss daher dem einen 140 und dem anderen 185 Franken erstatten.

Unbedingte Geldstrafe

Der 20-Jährige hat bereits ein längeres Vorstrafenregister. Der Staatsanwalt stellt ihm daher eine unsichere Prognose für sein künftiges Verhalten aus. Er verurteilte ihn wegen einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und falscher Anschuldigung zu 330 Stunden gemeinnütziger Arbeit unbedingt und 330 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt mit einer dreijährigen Bewährungszeit. Dazu kommt eine Busse von 100 Franken. Der Mann hat die Zivilklage der Freiburgischen Verkehrsbetriebe anerkannt und muss ihnen 1200 Franken für das beschädigte Tor erstatten.

Die zweite Tat

Nur zwölf Tage später wiederholte ein 21-Jähriger das Ganze: Er drang ebenfalls in die Garage beim Bahnhof Bulle ein und leerte einen Feuerlöscher über vier Fahrzeuge. Es war jener Mann, der vom 20-Jährigen fälschlicherweise beschuldigt worden war, diese Taten bereits am 11. Januar verübt zu haben. Gegenüber der Polizei nahm der Mann denn auch die Taten vom 11. Januar auf sich, obwohl die wirklichen Täter diese unterdessen gestanden hatten.

Auch bei diesem zweiten Vorfall erstatteten die Autobesitzer und die TPF Anzeige. Und auch dieser Täter fiel der Freiburger Kantonspolizei im Verlaufe des Jahres mit einer Schlägerei auf.

Der 21-Jährige war zuvor innert eines Jahres vier Mal wegen verschiedenster Delikte verurteilt worden. Der Staatsanwalt stellt darum auch ihm im Strafbefehl eine schlechte Prognose aus. Er verurteilte den Mann wegen Sachschaden, versuchtem Sachschaden und Irreführung der Rechtspflege zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 300 Franken. Zudem widerruft der Staatsanwalt die vorherigen vier bedingten Strafen. So kommen 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit und eine Geldstrafe von 200 Franken dazu. Zusammen mit den Verfahrenskosten muss der Mann 3335 Franken bezahlen.  njb

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