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«Sie wollte ihn nicht gehen lassen»

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«Sie wollte ihn nicht gehen lassen»

Fall Daniela T.: Achter Prozesstag am Strafgericht Sense

Das Strafgericht Sense ist zum Schluss gekommen, dass Daniela T. ihren Freund Walter Plüschke erschossen hat, weil sie die Beziehung zu ihm unbedingt aufrechterhalten wollte. «Sie hat nie Verantwortung für die Tat übernommen», heisst es in der Urteilsbegründung.

Von IMELDA RUFFIEUX

18 Jahre Zuchthaus wegen Mord und Irreführung der Rechtspflege, eine Genugtuung von je 40 000 Franken an beide Elternteile des Opfers, die Übernahme der Gerichtsgebühren (15 000 Franken) und anderen Auslagen sowie die Zahlung von 66 000 Franken als Ausgleich der Leistungen des kantonalen Sozialamtes im Rahmen des Opferhilfegesetzes – so lautet das Urteil am Schlusstag des Prozesses im Fall Daniela T.

Rund 50 Personen hatten der Urteilsverkündung, die wiederum unter strengen Sicherheitsvorkehrungen verlief, beigewohnt. In der kurzen Begründung hielt Gerichtspräsident Reinold Raemy fest, dass die Aussagen von Daniela T. widersprüchlich, teils auch falsch waren und nur mit Zurückhaltung zu werten seien.

Schwangerschaften erfunden

Walter Plüschke habe die Beziehung offenbar schon lange auflösen wollen, während Daniela T. sie aufrechterhalten wollte. «Sie wollte ihn an sich binden», führte der Gerichtspräsident aus. Als Mittel dienten die angeblichen Schwangerschaften sowie die Suizidandrohungen, die das Gericht als erfunden qualifizierte. Walter Plüschke habe sich langsam zurückgezogen, doch fühlte er sich weiter für seine Freundin verantwortlich.

«Daniela T. wollte nicht loslassen und Walter Plüschke wusste nicht, wie loszukommen», erklärte der Gerichtspräsident, der auch an die von Psychiater Volker Dittmann festgestellte «Ambivalenz» in der Beziehung der beiden erinnerte.

Das Gericht beurteilte auch die Vorwürfe der Angeklagten, von Walter Plüschke sexuell misshandelt oder erniedrigt geworden zu sein, als unglaubwürdig. Reinold Raemy erinnerte an die Schilderung eines solchen Vorfalls in Walter Plüschkes Wohnung durch Daniela T. Sie hatte von sexuellem Zwang gesprochen und dass ihr Freund sie gebissen haben soll. Gegenüber ihrer Schwester sagte sie dann aber, dass es sich dabei nur um eine «Rempelei» gehandelt habe.

Das Gericht geht weiter davon aus, dass die von Daniela T. angeführten unerwünschten Sexualpraktiken sowie das kompromittierende Video ebenfalls als wenig glaubwürdig zu qualifizieren sind. «Dagegen spricht auch, wie Walter Plüschke von Zeugen charakterisiert wurde», hielt Reinold Raemy in der Urteilsbegründung fest.

«Mordplan» nicht erwiesen

Als «nicht zweifelsfrei erwiesen» erachtete das Gericht die Wahrscheinlichkeit, dass Daniela T. den Mord im Voraus geplant hat. Damit widerspricht es dem so genannten «Mordplan», wie er im Verfahren mehrfach zitiert wurde. Allerdings gebe es mehrere Indizien, dass es sich bei der Tat nicht um ein Handgemenge gehandelt haben könne: die Abfolge der Schüsse, der Zustand der Wohnung sowie die Funktionsstörung der Waffe. «Walter Plüschke wollte die Beziehung beenden. Daniela T. erschoss ihn, um ihn zum Bleiben zu zwingen.» Daniela T. habe dabei mit «Wissen und Wollen», also vorsätzlich und «in einem krassen, jedes Mass überschreitenden Egoismus» gehandelt.

Bei der Festsetzung des Strafmasses hielt das Strafgericht Sense fest, dass die Zurechnungsfähigkeit von Daniela T. nicht vermindert war. Die Tat wurde als «äusserst schwer» beurteilt. Sie habe nie die Verantwortung dafür übernommen, sondern das Opfer mit ihren Aussagen noch herabgesetzt. Im Weiteren berief sich Reinold Raemy auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Die leichte Herabsetzung der Strafe gegenüber den geforderten 20 Jahren Zuchthaus erklärte er mit dem nicht erwiesenen «Mordplan».
Rekurs wahrscheinlich

Anwalt Patrik Gruber, Verteidiger von Daniela T., erklärte nach der Urteilsverkündung, dass er die schriftliche Begründung abwarten wolle. Ein Rekurs gegen das Urteil – er hatte eine maximale Haftstrafe von 18 Monaten bedingt gefordert – sei «ziemlich sicher».

Als erstes will er die Anordnung des Gerichtspräsidenten, die Angeklagte wegen Fluchtgefahr gleich in Haft zu nehmen, mittels einer Beschwerde ans Kantonsgericht anfechten und rückgängig machen. Die gesetzliche Grundlage sei zwar da, man müsse jedoch die Verhältnismässigkeit in Frage stellen. Die angeführte Fluchtgefahr bezeichnete er als wenig fundiert.

Sehr zufrieden zeigte sich der Anwalt der Zivilpartei, der Eltern des Opfers. «Es ist meinen Mandanten um Gerechtigkeit gegangen und diese haben sie mit dem Urteil bekommen», hielt Anwalt Rolf P. Steinegger fest. Er lobte den sehr konsequent geführten Prozess und zeigte sich beeindruckt von der Fairness des Verfahrens und der «vollendeten Aktenkenntnis» des Gerichtspräsidenten.
Das Schlusswort
von Daniela T.

Bevor sich das Gericht für die Urteilsberatung zurückgezog, hatte die Angeklagte Gelegenheit, sich noch einmal zu den Geschehnissen zu äussern. Sie habe Fehler gemacht wie andere auch, erklärte sie zögerlich. «Der grösste Fehler war, dass ich nie den Mut hatte, mit jemandem über meine Probleme zu sprechen.» Sie habe nie die Absicht gehabt, Walter zu verletzen. «Ich leide darunter, dass er so sterben musste. Es wird mich das ganze Leben begleiten», führte sie aus. «Der liebe Gott weiss, dass ich ihm nie weh tun wollte. Er war ein sehr guter Mensch. Ich weiss im Innersten, dass ich es nie wollte. Das ist für mich das Wichtigste.» ja
Verantwortung für ihre Tat

Von IMELDA RUFFIEUX

Tagelang haben Richter, Anwälte und Staatsanwaltschaft versucht, die Wahrheit über die Geschehnisse vor und an diesem verhängnisvollen 16. Oktober 2000 herauszufinden. Keine eindeutigen Beweise, keine direkten Zeugen, sondern nur Indizien haben ihnen dabei den Weg gewiesen. Jede Zeugenaussage, jede Antwort der Angeklagten und jedes eingereichte Beweisstück war ein Mosaiksteinchen dieser komplexen Beziehung mit fatalem Ende.

Gegen Ende des acht Tage dauernden Prozesses zeichnete sich ab, dass trotz umfangreicher Untersuchungsakten, seitenweiser Protokolle, Gutachten, Zeugenaussagen und polizeilicher Ermittlungsarbeit nie mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, was damals im Bergli in Überstorf wirklich geschah. Der tote Walter Plüschke kann nicht mehr aussagen und seine Sicht der Dinge darlegen. Und die Täterin kann oder will sich nach vier Jahren nicht mehr genau an Details erinnern. Es wurde aber bei dieser Verhandlung auch deutlich, dass hier keine «eiskalte Killerin» vor Gericht gestanden hat, sondern eine Frau, die Probleme hat und Hilfe benötigt.

Trotzdem: Ein junger Mensch ist tot; er wurde erschossen, verbrannt und verscharrt und man erwartet, dass Daniela T. nach über vier Jahren endlich die Verantwortung für diese Tat übernimmt. Deshalb entspricht die Verurteilung von Daniela T. dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung – auch wenn das Opfer durch eine noch so lange Haft nicht wieder zum Leben erweckt werden kann.

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