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Sieben Jahre Haft drohen einem Mann wegen Vergewaltigungen, seine Verteidiger wollen einen Freispruch

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Mehrfach soll ein Mann in Courtepin seine Partnerin vergewaltigt haben. Vor dem Kantonsgericht äusserten seine Anwälte grosse Zweifel an den Aussagen der Frau. Für deren Anwältin wiederum sind die Taten klar bewiesen.

Wer sagt die Wahrheit? Die Frau, die ihren früheren Partner, den Vater ihres Sohnes, unter anderem der mehrfachen Vergewaltigung beschuldigt, oder der Mann, der aussagt, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen? Dieser Frage musste sich am Montag das Freiburger Kantonsgericht stellen.

Vor fast einem Jahr hatte das Gericht des Seebezirks der Klägerin recht gegeben. Es verurteilte den 39-Jährigen zu sieben Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken, einer Zahlung von 15’000 Franken an seine frühere Partnerin und einer ambulanten Psycho­therapie. Für das Gericht erwiesen waren die Vergewaltigung der Partnerin in mindestens drei Fällen, sexuelle Handlungen mit einer zum Widerstand unfähigen Person in mindestens zwölf Fällen, Verletzung der Privatsphäre durch Videoaufnahmen in mindestens zwölf Fällen und Beschimpfung in vier Fällen (die FN berichteten). Die Taten sollen sich 2015 und 2016 in der Wohnung des Paars in Courtepin zugetragen haben.

Video zeigt aktive Teilnahme

Gegen dieses Urteil hatte der momentan inhaftierte Mann Berufung eingelegt. Seine Verteidiger Christian Delaloye und Estelle Baumgartner-Magnin zogen vor dem Kantonsgericht die Glaubwürdigkeit der Frau in Zweifel. «Ihre Aussagen sind wenig schlüssig.» Sie würde die Vorfälle nicht präzis beschreiben. Angaben zum Wie und Wo habe sie während der Ermittlungen erst auf Nachfrage gemacht. Zudem habe die Klägerin den Geschlechtsverkehr mit ihrem Partner als «Liebe machen» bezeichnet, obwohl es eine Vergewaltigung sein solle. Nach einer Vergewaltigung im Wohnzimmer habe sich die Frau ins Bett ihres Partners gelegt, als dieser zur Arbeit aufgebrochen war. Das sei sonderbar.

Die Videos, welche die sexuellen Handlungen zeigen, habe der Mann mit dem Einverständnis seiner Partnerin gemacht. Diese weist das zurück. «Im Video sieht man, dass sie mitmacht, und hört sie ‹ich liebe dich› sagen», so die Anwältin. Die Untreue ihres Partners habe die Frau womöglich zu den Anschuldigungen bewogen. Ein Gutachten zu erstellen zur Glaubwürdigkeit der Klägerin, lehnte das Kantonsgericht ab, wie schon das Bezirksgericht. Die Anwälte forderten einen Freispruch.

«Opfer wird zum Täter»

«Es ist eine verkehrte Welt: Das Opfer wird zum Täter», sagte Laurence Brand Corsani, Anwältin der Klägerin. «Meine Mandantin ist glaubwürdig, aber es fällt ihr schwer, das Erlebte in Worte zu fassen.» Das sei ein bekanntes Phänomen bei Opfern sexueller Gewalt. Die Videos würden keinen Zweifel lassen: «Sie schliesst die Beine, sagt ‹hör auf› und ist nicht in einem Zustand, sich zu widersetzen». Beide nahmen vor dem Geschlechtsverkehr Alkohol und Drogen zu sich.

Der Beschuldigte sei ein pathologischer Lügner, habe seine Partnerin per SMS beschimpft und versucht, eine totale Kontrolle über sie auszuüben. Wenn eine Frau nicht explizit Nein sage, empfinde er das als Zustimmung. Weiter erinnerte die Anwältin daran, dass der Beschuldigte wegen sexueller Delikte in Frankreich in Haft sass. Sie verlangte, wie auch Staatsanwältin Yasemin Bayhan Nager, die Bestätigung des Urteils des Bezirksgerichts.

Das Kantonsgericht will sein Urteil bald bekannt geben.

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