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Sieben statt neun Verwaltungsräte

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Der Staatsrat unternimmt den nächsten Schritt in Richtung Verkleinerung und Professionalisierung des Verwaltungsrats für das Freiburger Spital (HFR). Er legt dem Grossen Rat eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Damit reagiert er wie erwartet sehr schnell auf eine Motion der Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Nicolas Kolly (SVP, Essert) zum Thema, die das Kantonsparlament erst in der Septembersession mit nur einer Gegenstimme für erheblich erklärt hatte (die FN berichteten).

Die Gesetzesvorlage soll noch im November vor den Grossen Rat kommen, mit dem Ziel, auf Anfang Jahr hin einen neuen Verwaltungsrat zu haben.

Siebenköpfiger Wahlausschuss

Der Staatsrat schlägt in seiner Botschaft an den Grossen Rat vor, die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder von neun auf sieben zu senken. Drei sollen vom Grossen Rat ernannt werden, die übrigen vom Staatsrat.

Nach dem Vorbild der Kantonalbank soll ausserdem ein siebenköpfiger Wahlausschuss eingesetzt werden. Dieser soll die Aufgabe haben, dem Staatsrat und dem Grossen Rat die Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat vorzuschlagen. Der Ausschuss soll sich aus vier Grossratsmitgliedern, zwei Staatsratsmitgliedern – darunter die Gesundheitsdirektorin oder der Gesundheitsdirektor – sowie dem Verwaltungsratspräsidenten des Freiburger Spitals zusammensetzen.

Ohne Staatsratsvertretung

Im Weiteren hält die Kantonsregierung in ihrer Botschaft fest, dass eine Vertretung des Staatsrats im HFR-Verwaltungsrat in Bezug auf den «Grundsatz zur Vermeidung von Interessenkonflikten» nicht wünschenswert sei.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sei von Juni bis August in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Antworten seien aber sehr «verschieden und gegensätzlich» ausgefallen. Der Staatsrat habe keine eindeutige Tendenz ausmachen können, die eine Neuorientierung des Entwurfs gerechtfertigt hätten.

Eine Anpassung hat der Staatsrat jedoch vorgenommen: Er präzisierte ausdrücklich, dass der Vorsteher oder die Vorsteherin des Gesundheitsamtes für die Verwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungs­rates teilnehmen soll. Der Staatsrat bezeichnet das als «naheliegende und vernünftige Lösung».

Analoge Reform beim FNPG

Auch der Verwaltungsrat des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit (FNPG) sei im gleichen Sinne neu zu organisieren, und zwar durch eine analoge Änderung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen, wie der Staatsrat festhält.

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