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Sieg der Erbsenzähler

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Der ehemalige GFM-Direktor André Genoud wurde zu fünf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, weil er die seit 1940 in diesem Betrieb herrschende «Tradition» der geheimen Konten weiterführte (FN vom Mittwoch).

Die damit verbundene Urkundenfälschung gegenüber den Rechnungsrevisoren und der Gesellschaft hat er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gedankenlos (also fahrlässig) und nicht vorsätzlich (mit Absicht) begangen. Und da Vermögensdelikte grundsätzlich nur vorsätzlich ausgeübt werden können, hätte das Gericht ihn freisprechen müssen. Doch das Gericht wollte diesem Herrn in erbsenzählender Manier zeigen, wo es langgeht.

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