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Simultanübersetzung im Grossen Rat

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Das Ja im Kantonsparlament fiel nicht mehr so deutlich aus

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Mit 71 zu 26 Stimmen bei vier Enthaltungen hat der Grosse Rat anlässlich der Juni-Session einen Antrag von SVP-Grossrat Ueli Johner-Etter (Kerzers) angenommen, der verlangte, dass der Grosse Rat eine Simultanübersetzung einrichten kann. Ueli Johner hatte diesen Antrag bei der Debatte über das neue Grossratsgesetz gestellt, als die Sprache der Unterlagen diskutiert wurde.Gestern, anlässlich der zweiten Gesetzeslesung, wollte der Grosse Rat, dass die Simultanübersetzung im Artikel über den Ablauf der Beratung im Grossen Rat geregelt wird. Nach einer langen Diskussion befürwortete er nochmals eine Simultanübersetzung, doch fiel das Ja diesmal deutlich knapper aus. Und weil ein anderer Gesetzesartikel betroffen ist, kommt es heute Mittwoch zu einer dritten Lesung.

Kein gutes Signal

Gegen eine Simultanübersetzung im Grossen Rat sprach sich u. a. der Staatsrat aus. «Der Staatsrat ist der Meinung, dass eine Simultanübersetzung für einen zweisprachigen Kanton kein gutes Signal aussenden würde», betonte Pascal Corminboeuf. Er verheimlichte nicht, dass in den Parlamenten der Kantone Wallis und Bern simultan übersetzt werde. «Wir waren bisher stets stolz, ohne Simultanübersetzung auszukommen», fuhr er fort.Er wies darauf hin, dass die Erziehungsdirektion ein Projekt ausarbeite, damit die Partnersprache in den Schulen besser gelernt werde. Seiner Ansicht nach machen die Grossrätinnen und Grossräte keine Fortschritte im Erlernen der Partnersprache, wenn simultan übersetzt werde. Er würde es auch aus Platzgründen schade finden, müssten im Grossratssaal ein bis zwei Kabinen für die Simultanübersetzung eingebaut werden. Werde aber ein Übersetzer eingesetzt, der sich neben den Redner stellt, wie dies im Verfassungsrat der Fall war, könne dies störend sein.Unterstützt wurde der Staatsrat vor allem von der CVP-Fraktion. Laut CVP-Sprecher Jean-Louis Romanens würde die Simultanübersetzung zwar Kosten verursachen, nicht aber das Verständnis unter den Sprachgemeinschaften fördern.Markus Bapst (CVP, Düdingen) rief in Erinnerung, dass im Kanton Freiburg zwei Sprachen gesprochen werden, weshalb sich jeder bemühen sollte, die Sprache des andern besser zu verstehen und zu sprechen. Bei einer Simultanübersetzung bestünde die Gefahr, dass die Deutschsprachigen Dialekt sprechen würden.CSP-Sprecher Benoît Rey gab sich überzeugt, dass ohne Übersetzung mehr zugehört wird. Er schlug vor, dass die Grossrätinnen und Grossräte Sprachkurse besuchen können.

Kantonsverfassung nachleben

«Zweisprachig leben heisst nicht, dass man die zweite Sprache perfekt beherrschen muss», verteidigte Ueli Johner-Etter seinen Antrag. Er wies darauf hin, dass seine Forderung gerade bei den welschen Kollegen positiv aufgenommen worden sei.Sein Parteikollegen Joseph Binz (St. Antoni) erinnerte daran, dass die Zweisprachigkeit in der neuen Verfassung verankert sei und dieser auch nachgelebt werden müsse. Für ihn ist die Simultanübersetzung auch eine Art Weiterbildung.«Viele welsche Grossräte verstehen nicht Deutsch. Deshalb übersetzen die deutschsprachigen Grossräte ihre Interventionen noch, womit Zeit verloren geht. Mit einer Simultanübersetzung würde ein besserer Fluss in die Debatte gebracht. Die Simultanübersetzung ist wie ein Film mit Untertiteln, was hilft, die Originalfassung besser zu verstehen», meinte Denis Boivin (FDP, Freiburg).Christiane Feldmann (FDP, Murten) ihrerseits tat sich schwer mit dem Gedanken, dass das Bild des zweisprachigen Kantons Freiburg plötzlich von der Simultanübersetzung abhängen solle. Und SP-Sprecher Jacques Gavillet gab sich überzeugt, dass sich leichter Kandidaten für den Grossen Rat finden lassen, wenn sie wissen, dass im Kantonsparlament simultan übersetzt werde.

Ja zur parlamentarischen Initiative

Mit 78 zu 7 Stimmen wurde die parlamentarische Initiative als neuer parlamentarischer Vorstoss definitiv bestätigt, auch wenn sich der Staatsrat dagegenstellte. Die parlamentarische Initiative ist vergleichbar mit einer Motion. Wird sie überwiesen, so ist es jedoch nicht der Staatsrat, sondern eine Kommission des Grossen Rates, die einen Gesetzesentwurf ausarbeitet.

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