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Sind Brüche an Armen und Beinen eine schwere Körperverletzung?

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Vor dem Polizeigericht des Sensbezirks kam es gestern zu einer ungewöhnlichen Situation: Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte die vollumfängliche Bestätigung eines Strafbefehls gegen seinen Mandanten. Der heute 88-jährige Beschuldigte hatte vor gut einem Jahr mit seinem Auto einen Unfall verursacht, bei dem ein Motorradfahrer verschiedene Verletzungen erlitt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg verurteilte den 88-Jährigen dafür per Strafbefehl wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie zu einer Busse. Dagegen wehrte sich das Unfallopfer und verlangte eine härtere Bestrafung des Täters. Dass sich ein Privatkläger gegen die ausgesprochene Strafe wehrt, sieht das Strafprozessrecht grundsätzlich nicht vor. Polizeirichter Peter Rentsch erlaubte die Einsprache aber, weil das strafrechtliche Urteil die zivilrechtlichen Ansprüche des Unfallopfers beeinflussen könnte.

Brüche an Armen und Beinen

Umstritten war gestern vor Gericht, ob die vom Opfer erlittenen Verletzungen als schwer oder einfach im Sinne des Strafgesetzes zu qualifizieren sind. Der 39-Jährige war im Juli vergangenen Jahres mit seinem Motorrad auf der Hauptstrasse von Bundtels Richtung Schmitten unterwegs, als ein Auto auf der Gegenfahrbahn unvermittelt links abbog und ihn dabei streifte. Das Unfallopfer zog sich Brüche an beiden Armen und Beinen zu. «Ich leide heute noch unter den Folgen des Unfalls», gab der Automechaniker zu Protokoll. Nach verschiedenen Operationen und einem mehrmonatigen Aufenthalt in einer Rehaklinik arbeite er heute wieder zu 40 Prozent, jedoch sei seine Zukunft als Automechaniker ungewiss.

Der 39-Jährige beschrieb vor Gericht eindringlich die erlittenen Schmerzen und den beschwerlichen Genesungsprozess. «Was ich erlebt habe, wünsche ich niemandem», hielt der 39-Jährige fest. Rechtsanwalt Thomas Zbinden, der den 88-jährigen Beschuldigten vor Gericht verteidigte, betonte, dass sein Klient den Unfall bedauere und die vom Opfer erlittenen Schmerzen nicht kleinreden wolle. Die strafrechtliche Beurteilung der Tat habe jedoch unter juristischen Kriterien zu erfolgen. Zbinden argumentierte, dass im vorliegenden Fall die Intensität der Verletzungen für eine Qualifikation als schwere Körperverletzung im Sinne des Gesetzes nicht reiche, weshalb der Strafbefehl zu bestätigen sei. Das Urteil von Polizeirichter Peter Rentsch wird nächste Woche erwartet.

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