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Sind die Deutschfreiburger dümmer?

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Sind die Deutschfreiburger dümmer?

In einer Anfrage an den Staatsrat habe ich festgestellt, dass die Deutschsprachigen in der Staatsverwaltung im Vergleich zum prozentualen Anteil der Bevölkerung des Kantons untervertreten sind. Dies betrifft insbesondere auch die Kader, wo in den vergangenen zehn Jahren laufend eine Abnahme der Deutschsprachigen stattgefunden hat. Die Untervertretung ist beträchtlich: Statt der erforderlichen rund 32 % Deutschsprachigen, wie es dem kantonalen Bevölkerungsanteil entsprechen würde, gibt es beim Staatspersonal nur zwischen 21 und rund 27 % Deutschsprachige. Ich habe deshalb eine bessere Berücksichtigung der Deutschsprachigen in der Verwaltung beantragt.

Der Staatsrat gibt in seiner Antwort zu, dass meine Feststellungen zutreffen (vgl. FN vom 15. Juli). Er zeigt trotzdem keine Bereitschaft, dies ändern zu wollen. Fakt aber ist: Wer mit der Staatsverwaltung zu tun hat, dem erscheint diese weitgehend französisch- und nicht zweisprachig. Wer sich z. B. telefonisch an eine Amtsstelle – auf Hochdeutsch, notabene – wendet, dem kann es leicht passieren, dass er zunächst mit der Frage «Parlez-vous français?» konfrontiert wird. (Ausnahmen bilden selbstverständlich die an sich deutschsprachigen Amtsstellen wie das Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht). Und wenn man sich dann zum Chef einer Amtsstelle durchgefragt hat, stellt man nicht selten fest, dass der Amtsinhaber, wenn er französischer Muttersprache ist, den vielfach in der Ausschreibung für eine Stelle geforderten «sehr guten» Kenntnissen der deutschen Sprache nicht entspricht – allen gegenteiligen Beteuerungen des Staatsrates zum Trotz.

Wie der Staatsrat fordere auch ich, dass bei der Anstellung die Qualifikation das erste und wichtigste Kriterium sein soll. Der Staatsrat hält dazu in seiner Antwort auf meine Anfrage fest: «Der Staatsrat ist der Ansicht, dass die beruflichen Fähigkeiten, zu denen je nach Funktion und Stelle auch die sprachlichen Anforderungen gehören, die Schlüsselelemente für die Anforderungen der Funktion sind.» Wenn nun die Deutschsprachigen untervertreten sind, dann heisst das wohl – dies die logische Schlussfolgerung der Aussagen des Staatsrates – dass sie dümmer und weniger kompetent sind und vor allem auch die zweite Landessprache weniger gut beherrschen als die französischsprachigen Stellenbewerber. Aber das kann doch nicht allen Ernstes die Auffassung des Staatsrates sein!

Obwohl der Kanton offiziell und von Verfassung wegen zweisprachig ist, Deutsch und Französisch also gleichwertig sind, ist die Verwaltung de facto weitgehend französischsprachig. Die mir zugekommenen Reaktionen mehrere Mitbürgerinnen und Mitbürger bestätigen mir, dass die deutsche Sprache in der Verwaltung nicht als eine echt gleichberechtigte Partnersprache behandelt wird. Dies hat unter anderem auch zur Folge, dass die in etlichen Bereichen bestehenden, oft mit der Sprache verbundenen Kultur- und Mentalitätsunterschiede keine Berücksichtigung finden und sich die Deutschsprachigen auch bei diesen sensiblen Fragen der französischen Mehrheit anpassen müssen. Dass dies keine attraktiven Voraussetzungen für deutschsprachige Stellenanwärter sind, braucht wohl kaum mehr erwähnt zu werden.

Moritz Boschung, Grossrat, Düdingen

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