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Sippenhaft geht nicht!

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 28. Februar über die SVP-Durchsetzungsinitiative

 Um es vorwegzunehmen: Begeht jemand eine Straftat, hat der Richter den oder die Täter/in angemessen zu bestrafen. Aber nur den oder die Täter/in. Mit der Durchsetzungsinitiative sind wir im Begriff, in unserer Verfassung eine Kollektivstrafe einzuführen. Denken sie mal an ihren Nachbarn, ihre Turnverein-Kollegin, ihre Geschäftspartnerin, ihren Arbeitskollegen oder ihre Ärztin ohne Schweizer Pass: Wenn er oder sie zum Beispiel wegen einem Strassenverkehrsdelikt zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wird und dann sechs Jahre später mal bei einer Billettkontrolle im Zug ausflippt und der Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen wird, dann bedeutet das Landesverweisung (plus Einreiseverbot von fünf bis fünfzehn Jahren). Ohne Wenn und Aber. Auch wenn ihr Nachbar hier geboren wurde. Auch wenn er im Gemeinderat sitzt. Auch wenn seine drei Kinder zur Schule gehen. Auch wenn seine Frau im örtlichen Samariterverein mitwirkt. Dem Richter, welcher eigentlich das Gesetz anwenden und eine angemessene Strafe aussprechen sollte, werden die Hände gebunden. Er wird dem Einzelfall nicht mehr Rechnung tragen können. Will in einem solchen Fall die Familie zusammenbleiben, bedeutet dies de facto einen Landesverweis für die ganze Familie. Sippenhaft und Kollektivstrafe scheinen uns ganz weit entfernt. Aber dem ist nicht so. In unserer eidgenössischen Verfassung wollen wir Sippenhaft und Kollektivstrafe verankern – das geht nicht! Stehen wir ein für unsere guteidgenössischen Werte und sagen wir deutlich Nein zur Durchsetzungsinitiative!

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