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Sitzungen gehören definitiv zur Arbeit

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Wenn ein Staatsrat für Sitzungen in operativen Gremien ein Fixum bezieht, muss er dies dem Staat abliefern. Erhält er aber Sitzungsgelder, darf er diese behalten.

Diese Regelung hatte vor drei Jahren für Gesprächsstoff gesorgt, als bekannt wurde, dass die Mitglieder der Regierung sehr unterschiedliche Beträge für sich behielten. Mit einer Motion und einem Postulat verlangten damals verschiedene Grossräte Klarheit.

Nun hat der Staatsrat Klarheit geschaffen. In seiner Stellungnahme bekundet er den Willen, die Ungleichbehandlung von Sitzungsgeldern und fixen Entschädigungen zu beenden: Magistraten sollen in Zukunft alle Gelder dem Staat abliefern (FN vom 18.11.).

Der Grosse Rat unterstützte gestern mit 63 gegen 15 Stimmen dieses Prinzip. Die Regierung ist aufgefordert, die dazu notwendigen Anpassungen in den Gesetzen auszuarbeiten und dem Rat vorzulegen.

Staatsrat Georges Godel (CVP) sagte, der Staatsrat habe alle Analysen rund um diese Thematik gemacht. Er erklärte so auch, warum es drei Jahre gedauert habe, bis er den Vorschlag vorlegen konnte. Es sei unter anderem komplex, weil für Richter und Oberamtmänner andere Umstände gelten. Das Gehalt der Richter gehöre in einen separaten Erlass, und für die Oberamtmänner im Schnittpunkt zwischen Kanton und Gemeinden sei die bisherige Entschädigung gering. Da gelte es, Lösungen zu finden.

Godel hielt fest, dass sich die Regierungsmitglieder innerhalb der Gesetze bewegt hätten; er sagte auch, die neue Regelung trete auf Beginn der neuen Legislatur in Kraft.

Wie reagieren Verbände?

Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) begrüsste die Absicht des Staatsrats. Die Entlöhnung für die Magistraten sei auch ohne Sitzungsgelder attraktiv genug, was man jeweils an der Zahl der Kandidaten sehe.

Für Christian Ducotterd (CVP, Grolley) stellt sich grundsätzlich die Frage, ob solche Sitzungen zusätzliche Arbeit zum eigentlichen Amt seien oder nicht. Die Antwort des Staatsrats zeige, dass die Vorstösse aus dem Rat angemessen gewesen seien. Ducotterd fragt sich aber, wie die Organisationen und Verbände reagieren: Werden diese weiter Entschädigungen und Sitzungsgelder bezahlen, wenn sie wissen, dass diese direkt an den Staat gehen?

Xavier Ganioz (SP, Freiburg) begrüsst den Entscheid im Licht der Sparmassnahmen: «Man kann nicht vom Personal verlangen, den Gürtel enger zu schnallen, und selber Zusatzverdienste haben.» Ihn stört, dass es nach drei Jahren Warten noch zwei Jahre gehen soll, bis die Staatsräte alles an den Staat abgeben.

Gegen die Aufhebung der heutigen Praxis sprach sich die FDP-Fraktion aus. Markus Ith (Murten) fragt sich, ob das Prinzip dann auch für Gemeinderäte zu gelten habe. Ith erwähnte, dass der Staatsrat für sich eine Lohnerhöhung in Aussicht stellt. Dazu Georges Godel: «Diese Idee ist unter den heutigen Umständen noch nicht spruchreif.»

 

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