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Skandalös mildes Gerichtsurteil

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In den «Freiburger Nachrichten» konnte man von einem Urteil lesen, das bei den Lesern der «Liberté» in Form von sechs Leserbriefen für heftige Proteste sorgte, im deutschen Teil des Kantons aber keine Reaktion hervorrief. Die Staatsanwaltschaft hat einen Landwirt aus dem Greyerzbezirk wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Laut dem FN-Bericht war der Landwirt im Juni 2018 von einem Alphirten zu einem seiner Rinder gerufen worden, das auf der Alpweide gestürzt war und sich dabei verletzt hatte. Der Mann hat in der Folge erfolglos versucht, das Tier mit Schlägen dazu zu bringen, wieder aufzustehen.

Daraufhin haben die beiden Männer das Rind den Hang hinunter zu einer weniger steilen Stelle gerollt. Der Landwirt hat daraufhin noch einmal versucht, das Tier dazu zu bringen, sich zu erheben, indem er ihm elektrische Schläge verpasste. Das Tier konnte sich aber nicht erheben. Der Mann liess es liegen. Er hat weder einen Tierarzt gerufen noch sonst etwas getan, um die Leiden des Rinds zu beenden. Es ist schliesslich seinen Verletzungen erlegen.

Für dieses Verhalten ist der Landwirt nun zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen und einer Busse von 300 Franken verurteilt worden. Ist das nicht eine Schande? Die Schweiz rühmt sich gerne, über eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt zu verfügen. Gesetze sind jedoch immer nur so gut, wie sie letztlich auch angewendet werden. Insbesondere bei an landwirtschaftlichen Nutztieren begangenen Tierschutzverstössen fallen die ausgesprochenen Strafen oft viel zu mild aus.

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