Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Skeleton-Crack darf im Kanton Bern zur Schule

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein 17-jähriger Freiburger Nachwuchssportler darf auf Kosten des Kantons Freiburg im Kanton Bern die Schule besuchen. Dort kann er sich optimal auf sein grosses Ziel vorbereiten: die Teilnahme als Skeleton-­Fahrer an der Jugendolympiade nächstes Jahr in Lausanne. Das Freiburger Kantonsgericht hat seinen Eltern recht gegeben: Sie hatten einen Entscheid der kantonalen Erziehungsdirektion angefochten.

Die Eltern hatten geltend gemacht, ihr Sohn absolviere vier der fünf wöchentlichen Trainingseinheiten in Bern und nur eine an seinem Wohnort im Kanton Freiburg. Zudem sei er Teil einer Trainingsgruppe in Bern. Gerade im Herbst und Winter sei die Trainingsarbeit sehr intensiv und mit einem Schulbesuch im Kanton Freiburg nicht vereinbar, so die Eltern weiter.

Die Erziehungsdirektion ihrerseits hatte sich auf den Standpunkt gestellt, der Nachwuchssportler trainiere sehr wohl regelmässig in seiner Wohngemeinde. Ausserdem gebe es kein nationales Trainingszentrum für Skeleton. Ein solches hätte einen ausserkantonalen Schulbesuch rechtfertigen können.

mrz/Lib/bearbeitet von ko/FN

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema