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Skistation Jaun kann aufatmen

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Skistation Jaun kann aufatmen

Ausserordentliche Hilfe soll auch für regionale Tourismuszentren möglich sein

Geraten Skistationen wie Jaun, La Berra oder Rathvel in finanzielle Schwierigkeiten, so können sie ausserordentliche Hilfe beanspruchen, wie dies im neuen Gesetz über den Tourismus vorgesehen ist. Dies hat der Grosse Rat beschlossen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Das Kantonsparlament hat am Dienstag zum Auftakt der September-Session die erste Lesung des neuen Gesetzes über den Tourismus in Angriff genommen. Nicht zufrieden mit dem Gesetzes-Entwurf waren u. a. die Jauner. Dieser sieht vor, dass Tourismus-Anlagen in finanziellen Schwierigkeiten von einer ausserordentlichen Hilfe des Tourismusförderungsfonds profitieren können, und zwar in Form von bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehen. Keine Finanzhilfe wird für Beschneiungsanlagen gesprochen.

Erfolg für Jean-Claude Schuwey

Laut Entwurf kann aber die ausserordentliche Hilfe nur für Anlagen gewährt werden, die im Umkreis eines kantonalen touristischen Entwicklungsschwerpunkts liegen und im kantonalen Richtplan aufgeführt sind. Stationen wie Jaun, La Berra oder Rathvel oberhalb Châtel-St-Denis sind aber nicht in einem Tourismus-Zentrum von kantonaler Bedeutung. «Die ordentliche Hilfe genügt nie», hielt Jean-Claude Schuwey (CVP, Jaun) fest. Nach seinen Worten könnte dies den Tod für diese Stationen bedeuten.

Der Jauner Grossrat wollte deshalb, dass auch die regionalen Tourismus-Zentren wie Jaun von dieser Hilfe profitieren können. Mit 47 zu 33 Stimmen (2 Enthaltungen) wurde sein Antrag in erster Lesung angenommen, dies entgegen der Meinung des Staatsrates. Bekämpft wurde er auch von Bruno Tenner (SVP, Freiburg). Er hatte zwar nichts gegen Jaun, gab aber zu bedenken, dass nicht jede Bergbahn subventioniert werden könne, die langfristig nicht rentiere. «Sonst wird dies ein Fass ohne Boden», meinte er.

Inkasso der Kurtaxen

Weniger Erfolg hatte Jean-Claude Schuwey bezüglich Inkasso der Kurtaxen. Gemäss neuem Gesetz wird der Freiburger Tourismusverband (FTV) die Kurtaxen zentral einkassieren, auch jene für die örtlichen Verkehrsvereine. Wie Staatsrat Michel Pittet sagte, haben schon heute 19 von 26 lokalen Verkehrsvereinen das Inkasso der Kurtaxen dem FTV übertragen.

Der Jauner wollte aber, dass die Verkehrsvereine auch weiterhin das Inkasso vornehmen können, zumal diese die örtlichen Begebenheiten besser kennen. «Ich sehe nicht, wie der Freiburger Tourismusverband von einem Camper im Feld am Morgen früh die Kurtaxe verlangen will», meinte er.
Unterstützung erhielt er von Hans-Rudolf Beyeler (CSP, Oberschrot). Er hielt fest, dass der Verkehrsverein Schwarzsee heute für das Inkasso der Kurtaxen 7000 Franken vom FTV erhält. Werde dieses Mandat jedoch dem FTV übertragen, so müsse der Verein dem FTV 5000 Franken in Form einer Kommission abliefern. «Dem Verkehrsverein Schwarzsee fehlen so jährlich 12 000 Franken», gab er zu bedenken. Sein Antrag, dass auch die örtlichen Verkehrsvereine das Inkasso vornehmen können, wurde aber in erster Gesetzeslesung knapp mit 42 zu 39 Stimmen abgelehnt.
Mit 51 zu 27 Stimmen hat der Grosse Rat weiter beschlossen, dass auch die Gemeinden eine Tourismustaxe erheben können, die mindestens 100 und höchstens 5000 Franken betragen darf. Dies wurde von der parlamentarischen Kommission unter dem Präsidium von Jean-Pierre Thürler (FDP, Charmey) beantragt.

Unterstützt wurde er von CVP-Sprecher Bruno Boschung. Nach seinen Worten können die Gemeinden so Tourismus-Nutzniesser direkt zur Kasse bitten. Weniger Freude an einer solchen Taxe hatte Denis Boivin (FDP, Freiburg). Als Nutzniesser dachte er an einen Betrieb, der schon Steuern bezahlt. Deshalb wollte er nicht, dass dieser noch mit einer Taxe bestraft wird.
Die Kommission kam auch mit dem Antrag durch, dass der Kanton den Tourismusförderungsfonds, der zur Finanzierung von touristischen Projekten dient, jährlich mit einer halben Million Franken speist. Im Entwurf war ein Mindestbetrag von 400 000 Franken vorgesehen.

Die erste Lesung des Gesetzes wird heute Mittwoch fortgesetzt.
Marketing soll
koordiniert werden

Kernstück des neuen Gesetzes über den Tourismus ist ein Fonds für koordiniertes Tourismusmarketing. Er soll künftig dafür sorgen, dass die Werbemittel für regionale Projekte besser eingesetzt werden.

Das neue Gesetz wird sich insbesondere auf die regionalen Tourismusverbände stark auswirken. Sie haben bisher vom Kanton direkt einen Beitrag erhalten, der in diesem Jahr 93 000 Franken beträgt. Neu wird der Kanton den kantonalen Fonds für das Tourismusmarketing mit einem entsprechenden Beitrag (rund 550 000 Franken) speisen. Damit werden dann die regionalen Projekte finanziert, wobei der Staatsbeitrag höchstens 50 Prozent der Kosten decken darf.

Damit aber ein Marketingprojekt eines regionalen Verbandes finanziell unterstützt wird, muss es in ein kantonales Jahresprogramm für koordiniertes Marketing aufgenommen werden. Dieses Programm wird von den Vertretern der Regionalverbände unter der Leitung des Freiburger Tourismusverbandes (FTV) aufgestellt. az

Das Eintreten
war unumstritten

Auch wenn einige Abänderungsanträge vorgebracht wurden, war das Eintreten auf das neue Gesetz über den Tourismus am Dienstag unumstritten. Heute Mittwoch wird sich der Grosse Rat vor allem mit den offiziellen Freizeitwegnetzen befassen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Freiburger Tourismusverband die Markierung der anerkannten Wegnetze kontrolliert und unterhält und die Wegnetze auf kantonaler Ebene für den Tourismus nutzt. Die Ausführung dieser Aufgaben kann er aber externen Leistungsanbietern übertragen.
René Fürst (SP, Murten) sieht das Wandern als Sport, der zur Volksgesundheit beiträgt. Er würde deshalb die Wanderwegnetze lieber in einem Sportgesetz verpacken, damit sie nicht nur in Tourismus-Zentren, sondern auch in Randregionen gepflegt werden. az

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