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So können Freiburgerinnen und Freiburger bei der Krankenkasse sparen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Krankenkassenprämien steigen im Kanton Freiburg im nächsten Jahr um durchschnittlich 7,3 Prozent an. Im Interview mit den FN gibt Krankenkassenexperte Felix Schneuwly Tipps, wie man Prämien sparen kann und worauf sonst noch geachtet werden muss. 

Felix Schneuwly, gemäss einer Analyse des Vergleichsportals Comparis könnten in der Schweiz 900’000 Versicherte im nächsten Jahr 40 Prozent und mehr bei der Krankenkasse sparen. Manche Leute haben jedoch Bedenken, ihre Versicherung zu wechseln. Sie befürchten, in einer günstigeren Kasse würden auch die Leistungen schlechter. Ist da was Wahres dran?

Die medizinischen Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben und überall gleich.

Die Kassen bemessen ihre Prämien aufgrund unterschiedlicher Risikostruktur und wirtschaftlicher Effizienz. Ein Kassenwechsel führt also nicht zu einem Unterschied der Versicherungsdeckungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Was je nach Anbieter variieren kann, ist jedoch die Servicequalität.

Nehmen wir an, jemand ist aktuell krank. Kann diese Person ihren Versicherer dann trotzdem wechseln?

Für jede in der Schweiz wohnhafte Person ist eine Krankenkasse obligatorisch. Die Kassen sind zur bedingungslosen Aufnahme aller Antragsteller in die Grundversicherung verpflichtet. Anders sieht es bei den Zusatzversicherungen aus.

Sie sprechen die Gesundheitsprüfung an und das Recht der Krankenkasse, einen Antrag abzulehnen oder Vorbehalte anzumelden?

Jawohl. Bei den Zusatzversicherungen ist ein Wechsel nur in gesundem Zustand vorbehaltlos möglich. Selbst vergangene Krankheiten können ein Grund für eine Absage oder Vorbehalte sein. Ich empfehle deshalb jeder Person, ihre Zusatzversicherung erst dann zu kündigen, wenn der Vertrag der neuen Zusatzversicherung unter Dach und Fach ist. Aber Achtung: Die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen und Grundversicherungen unterscheiden sich.

Erklären Sie das bitte genauer.

Die Grundversicherung kann jeweils per Ende Jahr gekündigt werden. Der Wechsel ist aber nur gültig, wenn das Kündigungsschreiben beim alten Versicherer am letzten Arbeitstag im November angekommen ist. Das Datum des Poststempels zählt nicht. Wer bis Ende Jahr nicht all seine offenen Rechnungen bezahlt hat, der riskiert, dass die alte Versicherung die Kündigung als nichtig erklärt. Speziell: Wer nur seine 300-Franken-Standard-Franchise auf Beginn des neuen Jahres erhöhen will, der kann die gewünschte höhere Franchise seiner Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich mitteilen.

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Kassenwechsel auch am 1. Juli möglich, oder?

Eine Kündigung per 30. Juni ist nur bei einer Standard-Grundversicherung mit 300-Franken-Franchise möglich. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist für den Kassenwechsel drei Monate – also spätestens am 31. März muss die Kündigung erfolgt sein.

Drei Monate beträgt auch die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen?

Die Kündigung für einen Wechsel auf Anfang Jahr muss bei den meisten Zusatzversicherungen Ende September erfolgen. Es sei denn, die Prämien sind angepasst worden. Dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Erhalt der neuen Prämien. Die Prämien der Zusatzversicherungen blieben in den letzten Jahren relativ stabil. Ausgenommen sind altersbedingte Prämienerhöhungen, die es in der Grundversicherung nicht gibt.

Sie haben erwähnt, dass die obligatorische Grundversicherung die notwendigen medizinischen Leistungen abdeckt. Lohnt sich da überhaupt noch eine Zusatzversicherung, könnte da nicht viel Geld eingespart werden?

Gerade Deutschfreiburger lassen sich gern in Bern in einem Spital behandeln. Deshalb empfiehlt sich für sie eine Zusatzversicherung, die die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz beinhaltet.

Wer bis jetzt eine relativ teure Privat- oder Halbprivatspitalzusatzversicherung hat, für den könnten die seit einigen Jahren existierenden viel günstigeren Flex-Lösungen eine interessante Alternative sein.

Da kann der Patient bei jedem Spitaleintritt selber entscheiden, ob er – statt in der allgemeinen – mit einer höheren Kostenbeteiligung in der halbprivaten oder privaten Abteilung betreut wird. 

Viel Geld sparen kann auch, wer sich für eine höhere Franchise entscheidet. Ab wann lohnt sich eine höhere Franchise?

Bei der Wahl der Franchise gibt es meiner Meinung nach nur zwei Optionen: die tiefste oder die höchste. Die Franchisestufen dazwischen lohnen sich nicht, weil die Rabatte zu tief sind. Stehen im nächsten Jahr teure medizinische Behandlungen an, die mehr als 2000 Franken kosten, so empfiehlt sich die tiefste Franchisestufe von 300 Franken. Sind die Kosten tiefer als 2000 Franken, so rate ich zur höchsten Franchise von 2500 Franken. Dann erhält man einen Prämienrabatt von 1540 Franken. 

Kann die Franchise jedes Jahr wieder neu gewechselt werden? Ist es also zum Beispiel möglich, bei einer anstehenden geplanten Operation eine tiefere Franchise zu wählen und im nächsten Jahr dann wieder die maximale Franchise?

Die Grundversicherung und die Höhe der Franchise kann jedes Jahr wieder neu gewechselt werden.

Müssen Arztrechnungen zuerst bar bezahlt werden?

Das Krankenversicherungsgesetz kennt zwei Systeme: Bei Tiers garant bezahlen Versicherte die Arzt- und Medikamentenrechnungen selbst und fordern das Geld nachher abzüglich der eigenen Kostenbeteiligung von der Versicherung zurück. Beim Tiers payant, wie etwa die Spitäler abrechnen, schickt der Leistungserbringer die Rechnung direkt der Krankenkasse. Diese bezahlt den kompletten Betrag. Anschliessend schickt die Kasse eine Leistungsabrechnung an den Versicherten und stellt die Kostenbeteiligung wie Franchise oder Selbstbehalt sowie nicht versicherte Leistungen in Rechnung. Bei der Wahl des Grundversicherers sollte dieser Aspekt auch berücksichtigt werden. Denn für eine Vergütung nach Tiers garant muss jemand genug Geld verfügbar haben, um die Leistungen vorauszubezahlen. Dasselbe gilt bei der höchsten Franchise, wo im schlechtesten Fall 3200 Franken auf einmal selber bezahlt werden müssen: also 2500 Franken Franchise plus maximal 700 Franken Selbstbehalt.

Lohnen sich alternative Versicherungsmodelle?

Bei einem alternativen Versicherungsmodell (AVM) wird auf die freie Wahl des Arztes oder anderer Leistungserbringer verzichtet. Die versicherte Person verpflichtet sich, als erste Anlaufstelle zuerst einen vertraglich vereinbarten Leistungserbringer aufzusuchen. Das kann eine medizinische Onlinekonsultation sein, die Hausärztin, eine Gruppenpraxis oder neuerdings auch eine Apotheke. Diese überweisen die Versicherten bei Bedarf dann an einen Facharzt oder in ein Spital. Drei Viertel aller Freiburger haben sich schon für ein AVM entschieden.

Mit einem alternativen Versicherungsmodell können zwischen 10 und über 20 Prozent Prämien eingespart werden.

Kombiniert mit der Maximalfranchise darf die Krankenkasse einen Prämienrabatt von maximal 50 Prozent gewähren gegenüber der Standardgrundversicherung mit der Minimalfranchise von 300 Franken.

Gibt es Familienrabatte?

Die Grundversicherung versichert jede Person einzeln. Gruppenrabatte sind verboten. Für Kinder unter 18 Jahren und junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren sind die Prämien tiefer als bei Erwachsenen. Es lohnt sich besonders, die Anbieter bezüglich der Prämien für Kinder und junge Erwachsene zu vergleichen: Bei mehreren Kindern beim gleichen Versicherer gibt es Rabatte. Bei den Zusatzversicherungen gibt es Familienrabatte oder Rabatte, wenn man Grund- und Zusatzversicherungen beim gleichen Versicherer hat. Es kann sich also lohnen, wenn Eltern und Kinder beim selben Versicherer sind.

Gibt es eine Reduktion, wenn die Krankenkassenprämie im Voraus bezahlt wird?

Einige Krankenkassen gewähren ein Skonto zwischen einem halben und zwei Prozent, wenn die Prämien halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.

Wie sieht es mit Prämienverbilligungen aus?

Jeder vierte Freiburger erhält heute schon eine individuelle Prämienverbilligung. Wer laut seiner Steuererklärung ein potenzieller Kandidat für eine Prämiensubvention ist, der erhält vom Kanton ein Antragsformular zugeschickt.

Wie verhält sich eigentlich der Experte Felix Schneuwly, wenn es um die Wahl seiner Krankenkasse geht?

Ich schaue darauf, dass ich bei einer der fünf günstigsten Kassen in meiner Prämienregion bin. Sonst wechsle ich. In den vergangenen 25 Jahren habe ich das vier Mal getan: Ganz wichtig: Ich achte darauf, eine Krankenkasse mit einer hohen Kundenzufriedenheit zu wählen.

Zur Person

Felix Schneuwly

Felix Schneuwly ist langjähriger Gesundheitsexperte beim Schweizer Internet-Vergleichsportal Comparis. Der 62-Jährige wohnt in Wünnewil.

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