So kommuniziert die Verwaltung
Staatsrat erlässt Verordnung über Information der Öffentlichkeit
Eine Lücke in der Freiburger Gesetzgebung wurde gefüllt: Mit der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit soll die Informationspolitik des Staatsrats neu bewertet werden. Sie tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Mit der neuen Verordnung über die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Staatsrats und der Kantonsverwaltung (InfoV) möchte die Freiburger Regierung die Mittel für die Information in der Kantonsverwaltung angemessen ausbauen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Damit gehe auch eine Neubewertung der Informationspolitik des Staatsrats einher.
Journalisten beteiligt
Die Verabschiedung der InfoV ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Organisation des Staatsrats und der Verwaltung, das am 1. Januar 2002 bereits in Kraft getreten ist. Die InfoV tritt am 1. Januar 2006 in Kraft und regelt unter anderem die Informationsverbreitung und das Akkreditierungsverfahren. An der Ausarbeitung der Verordnung waren auch Freiburger Medienschaffende beteiligt.
Die Staatskanzlei hat bisher die Information mit begrenzten Mitteln sichergestellt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Angesichts der Bedeutung der Kommunikation in der heutigen Zeit komme auch Freiburg nicht mehr um eine professionelle Organisation der Information. Freiburg folgt auf diesem Gebiet den anderen Kantonen und sieht 1,5 Arbeitsstellen vor.
Die Verabschiedung der Verordnung sei ein wichtiger Schritt gewesen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationstätigkeit. Der InfoV folgt bereits eine neue Etappe. Dem Grossen Rat soll noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf über die Information der Öffentlichkeit und den Zugang zu den amtlichen Dokumenten unterbreitet werden. FN/Comm.
Endlich
erwacht
Von JEAN-LUC BRÜLHART
Der Kanton Freiburg gratuliert sich, für das neue Informationsbüro 1,5 Arbeitsstellen vorzusehen und damit dem Beispiel anderer Kantone zu folgen. Aber das stimmt nur bedingt, denn der 70 000 Einwohner zählende Kanton Jura hat für seinen Informationsdienst 2,8 Stellen zur Verfügung. Und im Kanton Bern besteht seit zehn Jahren ein Informationsdienst. Man kann sagen, dass der Kanton mit der Frühlingswärme aus seiner kommunikationsarmen Vergangenheit langsam erwacht.
Dass Transparenz – und damit auch Kommunikation – nicht bloss ein Hirngespinst von Journalisten ist, zeigt ihre Verankerung in der kantonalen Verfassung. Seit dem 1. Januar 2005 ist festgehalten, dass das Recht auf Information gewährleistet und Transparenz einer der Grundsätze des staatlichen Handelns ist – oder zumindest sein soll (Journalisten verfügen damit wenigstens über ein neues Argument, falls sie wieder aus einer Gemeindeversammlung gewiesen werden sollten).
Die Freiburger Stimmbürger haben die neue Verfassung befürwortet und somit auch Ja gesagt zu Transparenz und Information. Es liegt am Kanton diese Aufgabe wahrzunehmen. Mit der neuen Verordnung über die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Staatsrats und der Kantonsverwaltung macht der Staat einen zaghaften Schritt. Die Schaffung eines Informationsbüros mit 1,5 Stellen kann nur der Anfang sein.