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So teilen sich Bund, Kantone und Krankenkassen die Impfrechnung auf

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Die Finanzierung der Covid-Impfung ist im Epidemiegesetz geregelt.
Keystone/a

Die Kosten für die Covid-Impfungen werden zwischen dem Bund, den Krankenversicherern und den Kantonen aufgeteilt. Wie der Staatsrat auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat schreibt, hat er dafür rund 3,5 Millionen Franken bereitgestellt.

Die Impfung wird für alle Impfwilligen kostenlos bleiben. Dies bestätigt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grossrätin Anne Favre-Morand (SP, Riaz). Gemäss dem Epidemiegesetz werden die nicht von der Krankenversicherung gedeckten Kosten von Bund und Kantonen getragen. Sollten allerdings längerfristig wiederkehrende Impfungen gegen Covid-19 oder andere Coronaviren nötig sein, werde die Frage analog zu anderen Impfungen neu zu beurteilen sein.

In ihrer Anfrage hatte die Grossrätin auch genauere Angaben darüber verlangt, wie die Impfkampagne finanziert wird. Diese Aufteilung erfolgt gemäss Staatsrat wie folgt: Krankenversicherer übernehmen die Kosten der ärztlichen Konsultation und einen Betrag von 5 Franken pro Impfung, während der Bund die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone trägt. Ebenfalls vom Bund übernommen werden die Kosten, die den Betrag von 5 Franken pro Impfdosis übersteigen. Die Kantone tragen gemäss Staatsrat die logistischen Kosten auf ihrem Gebiet sowie den Selbstbehalt. Es werde keine Franchise erhoben.

Das Konzept des Kantons Freiburg legt die Hauptstossrichtung der Impfkampagne gegen Covid-19 fest, die sich auf Impfzentren, mobile Teams für Risikoinstitutionen, Spitäler und Kliniken, Spitex, niedergelassene Ärzte und Apotheker stützt. Apothekerinnen und Apotheker könnten voraussichtlich im Verlauf des Monats Mai mit dem Impfen beginnen.

Auf 326‘000 Dosen ausgerichtet

Der Staatsrat hat einen Zahlungskredit von 3,414 Millionen Franken über das Budget des Generalsekretariats der Direktion für Gesundheit und Soziales bewilligt, um die Impfung in den beiden kantonalen Zentren vom 18. Januar bis 30. September zu finanzieren. Dieses Budget ist auf 326‘000 Dosen ausgerichtet, was für den Kanton 10,47 Franken pro verabreichte Dosis entspricht.

Wie der Staatsrat weiter schreibt, erhalten Arztpraxen, welche die Impfung durchführen, im ersten Halbjahr eine differenzierte Pauschale von 24,50 Franken pro Impfdosis und im zweiten Halbjahr eine Pauschale von 16,50 Franken. Es werden keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben. Wenn jedoch Personen mit komplexen Vorerkrankungen eine besonders ausführliche Beratung benötigen, bleibt eine zusätzliche Abrechnung nach Ärztetarif möglich.

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