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Sold-Besteuerung schafft Unmut

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Christoph Herren, Kommandant Stützpunkt-Kompanie derFeuerwehr Region Murten, ist noch immer in Rage, wenn er an den Abend des 15. März zurückdenkt. Die Wogen gingen hoch, als Staatsrat Erwin Jutzet vor Delegierten des kantonalen Feuerwehrverbandes in Ursy den Steuerabzug von 5000 Franken für den Sold verteidigen musste. Einigen Feuerwehrmännern war der Abzug zu gering.

Sie wollten, dass der Staat auch auf höhere Entschädigungen keine Steuern verlangen sollte. Die Redner verwiesen dabei auf die Regelungen in anderen Kantonen.Jutzet hielt fest, dass die 5000-Franken-Grenze eine Bundesregelung sei (FN vom 19. März). «Die Kantone können den Wert nicht anheben.» Herren–der an diesem Abend Dienst hatte und nicht in Ursy war–liess diese Antwort nicht auf sich sitzen und recherchierte.

Seine Recherchen fasste er in einem Brief an die FN zusammen, den er auch vom Kommando seiner Feuerwehr unterschreiben liess. Laut Herrens Recherchen bewegen sich die Steuerfreibeträge in den anderen Kantonen zwischen 5000 und 10 000 Franken. Seine Grundkritik: Jutzet sei entweder falsch informiert oder habe die einschlägigen Bestimmungen vergessen.

Das findet Herren nicht in Ordnung: «Es ist eine Frage des Prinzips und der Wertschätzung. Wirklich betroffen sind nicht viele. Aber es ist ein schlechtes Signal nach aussen.» Insbesondere, wenn man bedenke, dass die Feuerwehren auch in im Kanton Freiburg unter Rekrutierungsproblemen leiden, vor allem für die Kaderpositionen. Und gerade die Kader erhalten naturgemäss die höchsten Entschädigungen. Herrens wütendes Fazit: «Das schwächt unsere Bemühungen.»

Nur wenige sind betroffen

Der kritisierte Sicherheitsdirektor stellt klar, dass er trotz der grossen Verwirrung an der Delegiertenversammlung sehr wohl wusste, wovon er sprach. Die Steuerbefreiung sei im Kanton Freiburg seit dem 1. Januar klar geregelt: Wer mehr als 5000 Franken Entschädigung erhalte, bezahle auf den zusätzlichen Betrag Steuern an den Kanton. Diese kantonale Regelung sei dieselbe wie bei der direkten Bundessteuer. Klar ist: Die Regelung betrifft ohnehin nur wenige Feuerwehrleute. Denn weit über 90 Prozent erhalten ihren Sold weiterhin steuerfrei, weil er unter 5000 Franken liegt.

Harmonisierung sei besser

Der Staatsrat hat sich entschieden, nicht über die Bundesregelung hinauszugehen und seine Gründe an der letzten Novembersession des Grossen Rates mitgeteilt (siehe Kasten). Die Verwaltung sei einfacher, erläuterte Jutzet damals, wenn der Betrag national und kantonal gleich hoch sei. Und eine Harmonisierung verhindere den Missbrauch.

Herren zeigt sich in seinem Brief befremdet, dass es unter den Kantonen grosse Unterschiede in der Art und Weise gibt, wie mit der Steuerbefreiung umgegangen wird. Jutzet relativiert: Es gebe zwar die Bundesregelung, diese sei aber für die Kantone nicht bindend. Er fügt auf Anfrage zudem an, dass die Feuerwehr in diesem Bereich schon Sonderrechte geniesse. Andere Steuerpflichtige, die ebenfalls einen Dienst an der Allgemeinheit verrichten–wie Krankenschwestern und Kommissionsmitglieder–müssten ihre Nebeneinkommen ja auch versteuern. Und: «Wir müssen schon froh sein, dass wir das in der schwierigen finanziellen Situation, in der sich der Kanton befindet, durchbringen konnten.»

Unterschiedliche Praxis

Jutzet betont: «Das Problem ist, dass bisher offenbar ohne gesetzliche Grundlage die Freiburger Steuerverwaltung einigen Feuerwehrleuten eine Steuerbefreiung einräumte. Diese müssen nun plötzlich Steuern zahlen auf ihre Entschädigungen und sind deshalb wütend.» Warum dies in der Praxis bis- her so gehandhabt worden sei, wisse er allerdings nicht, so Jutzet.

Steuerbefreiung des «Solds»: Die kurze Grossratssitzung

D ie Revision des Steuergesetzes am 8. November 2012 war eine kurze Sache. Einhellig stellten die Grossräte fest: Eine Regelung der Befreiung des Feuerwehr-Soldes von der Kantonssteuer sei zu begrüssen, wobei Freiburg die Höhe auf 5000 Franken festlegte. Im Vorfeld waren bei Politikern laut Protokoll E-Mails eingegangen, welche die Grenze auf 8000 Franken anheben wollten. Es gab aber keinen offiziellen Antrag im Rat. Staatsrat Erwin Jutzet stellte klar, dass man zuerst gar nur von 3000 Franken ausgegangen war, und ein Grossrat ergänzte, dass man für die Pflege zu Hause nicht mehr als 3600 Franken abziehen dürfe.

Die Festschreibung der Steu erbefreiung im Gesetz ersetzt faktisch ein Urteil des Kantonsgerichtes aus dem Jahr 2004. Dieses hatte festgesellt, dass der Sold für Feuerwehrleute steuerfrei sein müsse, alle anderen Entschädigungen aber besteuert werden dürften. Der «Sold» wurde dabei eng als Deckung von Unkosten verstanden und unterschieden vom «Lohn». fca

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