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Solidarität darf kein Verbrechen sein

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Die Organisationen Solidarité sans frontières und Amnesty International fordern in ihrer Petition, dass Personen, die «uneigennützig und aus achtenswerten Gründen anderen Hilfe leisten», strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen. Heute würden «immer häufiger» Personen vor Gericht gestellt, wenn sie anderen Menschen «in einer schweren Notlage» helfen, da sie damit gegen Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verstossen würden, schreiben die Organisationen in den Unterlagen.

Ermutigen statt ahnden

Dieser Artikel stellt die Beihilfe zur illegalen Ein- beziehungsweise Ausreise oder zum illegalen Aufenthalt unter Strafe. Doch Solidarität sei kein Verbrechen, sie solle ermutigt und nicht geahndet werden, schreiben die Organisationen.

Gemäss den Unterlagen sind im vergangenen Jahr 972 Personen wegen Verstosses gegen besagten Artikel verurteilt worden. Ein Grossteil der Urteile betreffe Personen, die «uneigennützig» einer anderen Person in einer «Notsituation» geholfen hätten.

«Rigide Gesetzgebung»

Solche Verurteilungen würden jedoch gegen die Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verstossen, die die Uno-Vollversammlung im Jahr 1998 angenommen habe, erläutert Rechtsanwältin Melanie Aebli in den Unterlagen.

Die Schweiz sei mit der «rigiden Gesetzgebung» ausserdem zunehmend ein Sonderfall, meint Reto Rufer, Verantwortlicher für Menschenrechte bei Amnesty International. In Frankreich, Deutschland oder Schweden werde Beihilfe zu illegalem Aufenthalt nur dann bestraft, wenn die «Hilfe» profitorientiert sei. Das ist etwa bei Schleppern der Fall.

In Bundesbern hängig

Bei den Parlamentsdiensten eingereicht wurde zudem eine von 200 Anwältinnen und Anwälten unterzeichnete Erklärung mit demselben Inhalt. Weiter ist im Parlament die parlamentarische Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» der grünen Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone hängig.

Gemäss dieser soll der Wortlaut im AIG dahingehend angepasst werden, dass «Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun».

Grundauftrag der Kirchen

Hinter die parlamentarische Initiative von Mazzone haben sich auch die Schweizer Bischöfe gestellt. Der Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen, gehe weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen, schrieb das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in einer Medienmitteilung.

«Kirchliches Handeln orientiert sich an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus», betonte das SBK-Präsi­dium und forderte: Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, sollten nicht mehr bestraft werden. Auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Schweizerische Evangelische Allianz, der Verband der Freikirchen und die Heilsarmee positionierten sich klar hinter Mazzone.

kath.ch

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