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Sonderbewilligung für Gaucho nicht gewährt

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Das Bundesamt für Landwirtschaft hat entschieden: Die Verwendung des Insektizids Gaucho in Zuckerrübenkulturen bleibt in der Schweiz weiterhin verboten. Zugelassen für die Bekämpfung der virösen Vergilbung, einem von Blattläusen übertragenen Virus, das Zuckerrüben befällt, werden die Produkte Movento SC und Gazelle SG. Diese werden bereits im Kartoffelanbau eingesetzt. Für die Freiburgische Vereinigung der Zuckerrübenpflanzer ist die Entscheidung des Bundes eine grosse Enttäuschung.

km

Bericht Seite 7

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