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Sonderfall in der akademischen Landschaft

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Autor: URS HAENNI

Während das Adolphe-Merkle-Institut (AMI) als Kompetenzzentrum für Nanotechnologie sich anschickt, seinen Betrieb ab nächstem Jahr im Gebäude der Klinik Garcia anzusiedeln, hat es 2010 seine jetzige juristische Form gefunden. Diese könnte aber mit dem revidierten Universitätsgesetz eine Änderung erfahren.

«Das Institut ist voll auf Kurs», zeigt sich Stiftungspräsident Joseph Deiss zufrieden. Projekte seien angelaufen und funktionierten gut, das AMI sei erfolgreich. Der Stiftungsrat der Adolphe-Merkle-Stiftung hat diesen Monat seine erste Sitzung nach dem Tod des Stifters abgehalten. Die Zusammensetzung des Stiftungsrates wurde dabei bestätigt, der verwaiste Sitz von Adolphe Merkle wird vorläufig aber nicht besetzt. Die Sitzung diente als Standortbestimmung.

Transparenz mit Gesetz

Offiziell ist das AMI gemäss Vereinbarung zwischen Stiftung und Universität ein Universitätsinstitut mit grosser Autonomie. Als solches könnte es eine eigenständige juristische Person und somit ein Sonderfall in der akademischen Landschaft Freiburgs werden, wenn auch die künftige Rechtsform noch offen ist.

Dieser Sonderfall soll nun mit der Revision des Universitätsgesetzes ermöglicht werden. Gemäss Isabelle Chassot, Erziehungsdirektorin und Mitglied des Stiftungsrates, war es so oder so vorgesehen gewesen, das Unigesetz zu revidieren; dies sei Teil des letzten Legislaturprogrammes gewesen. «Dann haben wir uns gesagt, dass wir im Rahmen dieser Arbeiten auch die Frage aufgreifen wollen, ob es nützlich ist, einen speziellen Status für gewisse Institute vorzusehen.»

Das Gesetz soll gemäss Chassot 2012 in die Vernehmlassung gehen und 2013 dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Bei Instituten mit einem speziellen Status spreche man von «An-Instituten», präzisiert Chassot; das sind Institute mit einer gewissen Autonomie, die mit einer Universität assoziiert sind. «Institute dieser Art gibt es auch an anderen Universitäten», so Chassot. Das Bankeninstitut an der Universität Zürich ist ein Beispiel.

«Nicht alle haben dafür eine ausdrückliche gesetzliche Basis», präzisiert Chassot. «Wir sind aber der Meinung, dass es transparenter ist, wenn man den Rahmen für diese Möglichkeit im Gesetz verankert.»

Keine Lex Merkle

Im zukünftigen Gesetzesartikel wird das AMI nicht namentlich erwähnt; dies vor allem auch deshalb, weil in Zukunft weitere Uni-Institute mit einem Spezialstatus hinzukommen könnten. Chassot erwähnt etwa das Vitrocentre Romont, ein eigentliches Forschungs- und Kompetenzzentrum für Glasmalerei. Die gleiche Frage stelle sich für mögliche Forschungsinstitute in Verbindung mit der Entwicklung des Cardinal-Areals.

Der zu Beginn nicht klare Status des AMI war ein Grund, dass der erste Direktor Peter Schurtenberger 2010 sein Amt niederlegte. Wegen des Einflusses der Stiftung fürchtete er um die Freiheit der Forschung.

Daraufhin habe der Stiftungsrat reagiert und einen Zusatz zur Vereinbarung verfasst, so Joseph Deiss. Als wichtigste Neuerung wurde ein Institutsrat geschaffen, in dem der Stiftungsrat und die Universität mit je zwei Mitgliedern paritätisch vertreten sind. «Diese Struktur ist zufriedenstellend. Sie ermöglicht der Universität und der Fakultät volle Freiheit. Und sie erlaubt es der Stiftung, ihre Aufsichtskompetenz wahrzunehmen und die Finanzierung zu steuern», so Deiss. Der Institutsrat kümmert sich eher um die operativen Belange. Schliesslich hat das Institut noch einen hochkarätigen Beirat, der es in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung unterstützt.

Ein Lernbeispiel

Wenn es in der Anfangsphase des AMI zwischen dem Stifter und den beteiligten Parteien noch «Differenzen über den Grad der Integration» gegeben habe, wie Isabelle Chassot es ausdrückt, so seien diese seit dem Zusatz der Vereinbarung bereinigt. «Ich denke, es ist das, was Herr Merkle wollte», so Deiss. «Wir sind mit der jetzigen rechtlichen Form sehr zufrieden», sagt auch Guido Vergauwen, Rektor der Universität. «Die Vorbereitung des jetzigen Status erforderte intensive Diskussionen.» Es sei für alle Seiten ein Lernbeispiel gewesen.

Seitens der Universität sei es immer die konsequente Politik gewesen, das AMI nicht als privatrechtliches Institut anzuschauen; aber die Universität habe es auch nicht aneignen wollen. «Das Institut hat ein eigenes Leben», sagt der Rektor.

Vergauwen sieht den wesentlichen Unterschied zu anderen Universitätsinstituten darin, dass beim AMI die letztinstanzliche Entscheidung von der Stiftung getroffen wird. Er illustriert dies am Beispiel der Ernennung von Professoren für das AMI. Die Fakultät erstellt bei einer Ausschreibung das erwünschte Profil und legt es dem Stiftungsrat vor. Die eingehenden Dossiers nimmt die Stiftung zur Kenntnis, und wenn sie ihre Zustimmung gibt, ist die Fakultät bei der Stellenbesetzung frei.

Die Anbindung an die Universität ist allen Seiten wichtig. Gemäss Isabelle Chassot gewährt ein Uni-Institut unabhängige Forschung nach Universitätsstandard, was auch den Zugang zu den öffentlichen Forschungsfonds ermöglicht.

Auch Vergauwen ist überzeugt, dass nur die Universität das wissenschaftliche Umfeld für ein solches Institut schaffen kann. Er ist sicher: «Wenn das Institut völlig privat wäre, hätten die 100 Millionen nicht ausgereicht.»

Am definitiven Zuhause des Adolphe-Merkle-Instituts arbeiten sowohl Bauarbeiter als auch Juristen.Bild Charles Ellena

Adolphe Merkle:Ehrendoktor an Absender zurück

Für seine Verdienste rund um die Universität hatte die Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Adolphe Merkle 2003 den Titel eines Ehrendoktors verliehen. Doch der vor seinem Tod gesundheitlich angeschlagene Mäzen hat vom Spitalbett aus in einem Brief an die Universität die Rückgabe des Titels verkündet. «Wir haben darauf nicht reagiert», erklärt der Rektor der Universität, Guido Vergauwen. «Wenn eine Person sich nicht mehr als Ehrendoktor bezeichnen will, ist das ihr überlassen. Die Universität zieht diese Auszeichnung nicht zurück.» Im Anschluss an den Brief von Adolphe Merkle sei daraus auch kein Konflikt entstanden, so Vergauwen. In der Todesanzeige ehrten ihn der Senatspräsident und der Rektor der Universität als «Doctor honoris causa» und «Wohltäter der Universität.» Auch das AMI ehrte «Dr. h.c. Adolphe Merkle». uh

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