Fouzia Rossier, Verantwortliche für die Sonderschulen, orientierte über das neue Konzept für die Sonderpädagogik, nachdem diese Aufgabe im Rahmen der NFA den Kantonen übertragen worden ist. Nach ihren Worten muss aber jeder Kanton im Grundangebot Mindestanforderungen erfüllen. Sie sprach dabei von vier Grundsätzen: Sonderpädagogik als öffentlicher Bildungsauftrag, Integration, Unentgeltlichkeit und Einbezug der Eltern in den Entscheidungsprozess.
Eine 28-köpfige Arbeitsgruppe mit 14 Untergruppen sei daran, das Konzept auszuarbeiten. Reorganisiert würden u. a. auch die Unterstützungsmassnahmen. Dabei soll jeder Behinderte seine Stützperson erhalten. Der Unterricht in der Regelklasse dürfe nicht wie in andern Kantonen unter der Präsenz der Behinderten leiden. az