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Sonderpädagogik zum Zweiten

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Die Sonderpädagogik ist ein Dossier, das speziellen Bedürfnissen gerecht werden muss: Sie richtet sich an Menschen zwischen 0 und 20 Jahren; betrifft so den Vorschulbereich, den Kindergarten und die Primarschule sowie die Orientierungsschule. Sonderpädagogik betrifft Leute mit einer psychischen, physischen oder geistigen Behinderung–und so vielfältig wie die Einschränkungen sind, so unterschiedlich sind auch die Therapien. An der Sonderpädagogik sind Logopäden, Psychologen, Psychomotoriktherapeuten, Heilpädagogen, Lehrer und viele mehr beteiligt.

Gestern hat die Erziehungsdirektion ein Konzept vorgestellt, das all diese Bedürfnisse beinhaltet und die Verantwortlichkeiten definiert. Es ist bereits der zweite Anlauf: 2012 hatte die Erziehungsdirektion ein erstes Sonderpädagogik-Konzept in die Vernehmlassung gegeben. Damals hagelte es Kritik: von Lehrern, Logopäden, Gemeinden, Politik. Als Folge schickte der Staatsrat das Konzept an den Absender zurück.

Keine Revolution

Die Erziehungsdirektion habe das neue Konzept im November dem Lehrerverband und anderen Beteiligten vorgestellt. «Die Reaktionen waren positiv», sagte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP). «Wir haben nun einen formellen Rahmen für Abläufe, die vielerorts bereits Realität sind.» Das Sonderpädagogik-Konzept bringe zwar einige Änderungen, werde die bisherige Praxis aber nicht umkrempeln. Und Christina Schmid, Inspektorin der Sonderschule, hielt fest: «Besonders für Deutschfreiburg wird sich nicht viel ändern.»

Denn das Konzept legt einen Schwerpunkt darauf, dass Kinder mit einer Behinderung in die Regelschule integriert werden. Und das geschieht in Freiburg bereits seit 1999. Das Konzept wurde notwendig, weil seit 2008 der Kanton für die Sonderpädagogik zuständig ist, zuvor war es die Invalidenversicherung.

Sieben Themenbereiche hat das Amt für Sonderpädagogik seit der ersten Vernehmlassung überarbeitet. So unterscheidet das Konzept nun klar zwischen niederschwelligen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen: Erstere richten sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind oder an einer Lernstörung leiden. Zweitere richten sich an Kinder mit einer Behinderung. Und auch die Verantwortlichkeiten sind festgelegt: Die Regelschule klärt ab und entscheidet, ob ein Kind niederschwellige Massnahmen braucht. Bei Kindern mit Behinderung entscheidet eine unabhängige Stelle der Erziehungsdirektion, ob ein Kind Massnahmen bekommt oder ob es eine Sonderschule besuchen soll. «Denn die Integration macht nicht in jedem Fall Sinn», sagte Herbert Wicht, Vorsteher des Amts für Sonderpädagogik.

Ist ein Kind mit speziellen Bedürfnissen in der Regelklasse integriert, betreut es eine Heilpädagogin. «Neu wird pro Klasse nur noch eine Heilpädagogin zuständig sein», sagte Christina Schmid. Das erleichtere die Arbeit für die Lehrer. Neben einer Heilpädagogin kann auch eine «schulische Assistenzperson» beigezogen werden. Das ist neu: Diese Assistenten helfen Kindern und Jugendlichen in nicht-pädagogischen Bereichen; etwa wenn sie körperlich behindert sind.

Spezieller Berufsberater

Neu ist auch die unabhängige Abklärungsstelle bei der Erziehungsdirektion. Sie soll aus drei bis fünf Mitgliedern bestehen, für alle Altersstufen zuständig sein und kann für ihre Entscheide Fachpersonen wie Ärzte oder Therapeuten beiziehen. Eine weitere Neuerung gibt es im Bereich der Berufsberatung: Es soll eine neue Stelle geschaffen werden für einen Berufsberater, der sich um Jugendliche kümmert, die während der Schulzeit sonderpädagogische Massnahmen benötigten, aber kein Anrecht auf eine IV-Rente haben. Darunter fallen beispielsweise autistische Kinder.

Gesetz ab 2016

Um das Konzept umzusetzen, sollen innert vier Jahren knapp 14 neue Stellen geschaffen werden. «Je nach Bedürfnis», so Herbert Wicht. Die Kosten belaufen sich auf 8,3 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre. Der Staatsrat hat das Konzept schon genehmigt; eine erneute Vernehmlassung gibt es nicht. Hingegen dient das Konzept als Basis für ein Gesetz, über das der Grosse Rat beraten wird. Die Vernehmlassung dafür soll gleichzeitig laufen wie jene für das Ausführungsreglement zum neuen Schulgesetz. In Kraft treten soll das Sonderpädagogik-Gesetz am1. August 2016.

Logopädie: Schwerpunkt Prävention

D as Konzept zur Sonderpädagogik widmet der Logopädie ein Kapitel mit Fokus auf das Vorschulalter: «Häufig werden Schwierigkeiten beim Sprechen zu spät festgestellt», sagt Anne Hurni, Logopädin und Mitarbeiterin am Amt für Sonderpädagogik. Deshalb wolle man nun Kinderärzte, Eltern oder auch Spielgruppenleiterinnen sensibilisieren. Möglich sei, dass Logopäden Spielgruppen besuchen, um die Kinder zu beobachten. Das Konzept sieht dafür freischaffende Logopädinnen vor. Denn für die Therapie im Schulalter sollen die Schuldienste zuständig sein; was die Freischaffenden beim ersten Konzept bemängelten. «Nun haben wir einen guten Kompromiss», so Hurni. mir

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