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Sonderprogramm für Sanierungen: Ein Opfer seines Erfolgs 

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Was schon erfolgreich ist, muss nicht mehr gefördert werden. Dies findet der Staatsrat und möchte keine zusätzliche Förderung für Gebäudesanierungen.

Der durchschlagende Erfolg des kantonalen Wiederankurbelungsprogramms für Gebäudesanierungen war einfach zu viel des Guten. Deshalb möchte der Staatsrat das kürzlich ausgelaufene Programm nicht wieder auflegen. So antwortet die Kantonsregierung auf einen Auftrag aus dem Grossen Rat. Eine Gruppe von Mitgliedern hatte sich erkundigt, ob im Sinne der Energiewende das Programm aus dem Oktober 2020 verlängert werden sollte, um zusätzliche Gelder zu sichern. Im Dezember 2021 war es aufgrund der hohen Nachfrage eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel von 5 Millionen Franken waren schon aufgebraucht. Seither richtet der Kanton wieder nur die üblichen Beiträge aus.

Das Programm erhöhte die herkömmlichen Beiträge für Gebäudesanierungen um 50 Prozent. Dies mit dem Ziel, diese Investitionen trotz der Pandemie aufrecht zu erhalten und eine Rezession im Baugewerbe zu vermeiden. Eigentlich war das Programm auf zwei Jahre ausgerichtet. Die Folge war eine Verdoppelung der Anträge von rund 1200 auf rund 2500 Dossiers – das Ziel sei deutlich übertroffen worden, so der Kanton. Eine weitere Folge: Der kantonale Energiefonds, der bis 2025 ausgelegt war, schmolz rasant, ohne Eingriff würde er Ende 2023 leer sein. 

Mehr Arbeit als zuvor 

Der Staatsrat rechnet nun vor, dass seit Einstellung der Massnahme die Zahl der Anträge nicht nur nicht ab-, sondern vielmehr zugenommen habe. Die Massnahme habe also gar keinen Einfluss auf die Motivation der Menschen. Vielmehr würden die Entwicklung der Energiekosten und die vorteilhafte Zinssituation sie antreiben, ihre Gebäudehüllen und Heizungsanlagen zu sanieren. Der Staatsrat habe zudem festgestellt, dass die Gebäudebranche trotz der Krise viel mehr Arbeit habe als zuvor:

Die Massnahme hat eine Überhitzung ihrer Tätigkeit verursacht.

Die Auftragsbücher seien so voll, dass die Firmen mit der Erledigung der Aufträge gar nicht nachkommen. Die Schattenseite des Erfolgs sei deshalb ein ausgetrockneter Markt für qualifizierte Arbeitskräfte und zu wenig Reserven an Material wegen des Ukraine-Kriegs sowie der dadurch entstandenen Unterversorgung. Heute müsse man vier Monate auf eine Wärmepumpe warten, so der Staatsrat.   

Schliesslich sei es auch deshalb nicht nötig, die Leute zum ökologischen Heizen zu motivieren, weil der Verkauf von fossil betriebenen Anlagen ohnehin fast auf null geschrumpft sei. Und Hauseigentümer, die nach Ablauf der Frist und vor einer allfälligen Wiederaufnahme einen Antrag gestellt haben, würden so benachteiligt.

Keine Kapazitäten für neue Projekte

Fazit: Der Staatsrat findet eine Wiederaufnahme des Programms unnötig:

Der Markt benötigt keine Ankurbelungsmassnahme in einem Bereich, der bereits jetzt Mühe hat, die Nachfrage zu befriedigen.

Mit den bestehenden Mitteln zahle die öffentliche Hand noch immer bis zu 40 Prozent der Investitionen – nicht zuletzt mittels grosszügiger Steuerabzüge. 

Der Verzicht auf die Wiederaufnahme des Programms hat für den Staatsrat auch eine abkühlende Wirkung für die überhitzte Branche. Sobald die Auftragsbücher wieder leer sind und genug Arbeitskräfte angestellt werden können, will der Staatsrat jeweils per Ende Jahr eine Neuauflage wieder prüfen.

Bestehende Instrumente stärken

Der Staatsrat schlägt nun dem Grossen Rat vor, vorderhand auf eine Verlängerung des Sonderprogramms zu verzichten, aber die bestehenden Instrumente zu nutzen. Mehr noch: Er möchte die Wirkung dieser Massnahmen bis 2030 ausdehnen und dafür zusätzliche Gelder in den Energiefonds fliessen lassen. Per 2023 würde der Beitrag des Kantons um 3,4 Millionen auf neu 5,3 Millionen Franken steigen. So würden zusammen mit Bundessubventionen rund 20 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehen, kalkuliert der Staatsrat.

Es wäre angezeigt, das Gebäudeprogramm auf lange Frist zu sichern, denn es hat seine Effizienz bewiesen.

Im Gegenzug wolle er einen Höchstbetrag pro Gesuch einführen und bestimmte Förderbeiträge kürzen.  

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