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Sonderstatus bringt dem staatlichen Weiterbildungsinstitut Vor- und Nachteile

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Die Arbeitslosenversicherung des Kantons hat letztes Jahr einen Bildungsauftrag an eine private Organisation vergeben und nicht an das Interprofessionelle Weiterbildungszentrum. Dies stiess bei den Grossräten Jean-Daniel Wicht (FDP, Givisiez) und Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) auf Unverständnis. In einer Anfrage wollten sie vom Staatsrat wissen, weshalb der Kanton das Interprofessionelle Weiterbildungszentrum in Konkurrenz zu Privatorganisationen setze, obwohl das Zentrum über andere Rahmenbedingungen verfüge: Die Mitarbeiter sind dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt.

 In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass das Interprofessionelle Weiterbildungszentrum eine staatliche Institution sei. Daraus ergebe sich, dass Dienststellen des Staats Aufträge, die sie für Personalschulungen dem Zentrum übergeben möchten, nicht öffentlich ausschreiben müssten. Allerdings ermuntere das Staatssekretariat für Wirtschaft die Kantone aus Effizienzgründen seit langem, die Bildungsanbieter miteinander in Konkurrenz zu setzen. Das Interprofessionelle Weiterbildungszentrum sei konkurrenzfähig, so habe es bei einer öffentlichen Ausschreibung kürzlich einen Auftrag für Deutschkurse erhalten. Der Staatsrat schreibt auch, dass beim Auftrag, den die Arbeitslosenversicherung vergeben hat, das Zielpublikum Stellensuchende und nicht Staatsangestellte waren. Zudem finanziere der Arbeitslosenversicherungsfonds des Bundes das Programm und nicht der Kanton.

 Staatsrat verlangt Bericht

Die Kantonsregierung hält fest, dass sich die Rahmenbedingungen des Interprofessionellen Weiterbildungszentrums mit dem neuen Bundesgesetz über die Weiterbildung verändern werden. So sehe dieses vor, dass die staatliche Durchführung von Weiterbildung den Wettbewerb nicht beeinträchtigen dürfe. Sobald das Gesetz in Kraft ist, muss die Weiterbildung von öffentlichen Instituten zu mindestens kostendeckenden Preisen angeboten werden, wenn sie im Wettbewerb mit privaten Angeboten steht. «Folglich muss der Staatsrat nicht nur dafür sorgen, dass das Zentrum seiner Rolle als öffentliches Institut im Bereich der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung gerecht wird, sondern auch gewährleisten, dass sein Angebot nicht den Wettbewerb mit dem Privatsektor beeinträchtigt», so die Regierung.

Aufgrund dieser anstehenden Änderungen erteilt der Staatsrat der Volkswirtschaftsdirektion den Auftrag, ihm bis Ende 2016 einen Bericht vorzulegen, in dem sie ihm verschiedene Varianten präsentiert, die die Stellung des Zentrums und seine Beziehungen zum Staat klären. mir

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