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Sonntagsarbeit bleibt ausnahmsweise möglich

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Freiburg Es gibt doch noch Ausnahmen für Sonntagsarbeit für Betriebe wie Garagen oder Garten-Center. Auch nach dem Urteil des Kantonsgerichts in dieser Frage (FN vom 26. Juli) ist das möglich, wie Justizdirektor Erwin Jutzet gegenüber den FN festhält. Die Ausnahmeregel besagt, dass die Gemeinden «für Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen» Bewilligungen für jede Art von Geschäft machen können. Wegen des vorherrschenden Wildwuchses habe er 2009 eine Direktive an die Gemeinden geschickt, so Jutzet. «Die Veranstaltungen müssen festlichen Charakter haben, und es darf höchstens zwei Ausnahmen pro Jahr geben», sagt Jutzet.

Véronique Rebetez, Sekretärin der Gewerkschaft Syna, kennt diese Regel. «Beim Urteil ging es vor allem darum, den unnötigen Verkauf an Sonntagen zu stoppen», sagt sie. Wenn ein Geschäft aus Tradition einen Stand an einer Messe betreibt, sei das etwas anderes, meint sie. Auch wenn ein Patron seinen Laden am Sonntag aufmacht und allein drin arbeitet, störe das die Gewerkschaften nicht. «Uns geht es in erster Linie um den Schutz der Arbeitnehmer», betont Véronique Rebetez. pj

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