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Sonntagsverkäufe sollen die Ausnahme bleiben

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Autor: walter buchs

freiburg Mit einer Motion hatten die Grossräte Emanuel Waeber (CVP, St. Antoni) und Jean-Denis Geinoz (FDP, Bulle) eine Änderung des Gesetzes beantragt, wonach die Gemeinden neu vier Sonntage pro Jahr festlegen können, an denen die Geschäfte geöffnet sein können. Wenige Tage bevor der Grosse Rat über eine Verlängerung der Ladenöffnungszeit am Samstag berät, hat der Staatsrat nun seine Antwort auf die Motion bekanntgegeben. Der Bund gibt den Kantonen neu die Möglichkeit, «an höchstens vier Sonntagen pro Jahr» Ladenöffnungen zu bewilligen. Im Kanton Freiburg ist die Gesetzgebung gegenwärtig restriktiv, wie der Staatsrat in der Antwort auf die Motion feststellt. Die Gemeinden würden aber (zu) viele Ausnahmebewilligungen erteilen.

Staatsrat Erwin Jutzet, der bestrebt ist, dem Ausnahmecharakter der Sonntagsverkäufe wieder mehr Beachtung zu schenken, will nun die Motion und die neue Bundesbestimmung dazu nutzen, eine entsprechende Bestimmung in die kantonale Gesetzgebung aufzunehmen.

Der Staatsrat ist bereit, das Gesetz so zu ändern, dass grundsätzlich zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr genehmigt sind. Diese würden von Jahr zu Jahr von der Sicherheits- und Justizdirektion nach Anhörung der beteiligten Kreise festgelegt. Die Idee besteht darin, einen Sonntag im Frühjahr z. B. für Garagen und Gartencenter und einen für den Weihnachtsverkauf zu bestimmen. Von vier Sonntagsverkäufen und der Kompetenzdelegation an die Gemeinden will der Staatsrat nichts wissen. Wie Xavier Geinoz von der Unia «La Liberté» gegenüber sagte, geht den Gewerkschaften auch der Vorschlag des Staatsrates zu weit.

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