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Sorgen um neuen Ausweis

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Untertitel: Ausgestaltung des Lohnausweises wird nochmals geprüft

Neben der finanziellen Entschädigung werden die Arbeitgeber verpflichtet sein, auch detaillierte Spesenabrechnungen sowie Geschenke an Mitarbeiter anzugeben. «Die KMU, die schon heute unter der administrativen Belastung leiden, würden mit dem hohen Detaillierungsgrad des neuen Lohnausweises noch mehr belastet», stellte der Düdinger CVP-Grossrat Bruno Jendly, Präsident des Gewerbeverbandes Sense, in einer Anfrage an den Staatsrat fest und bezeichnete den neuen Lohnausweis als wirtschafts- und gewerbefeindlich. Er wollte deshalb von der Freiburger Regierung vernehmen, ob dieser Ausweis für die kleinen und mittleren Betriebe tatsächlich mit einem Mehraufwand verbunden sei. Zudem wollte er wissen, ob der neue Lohnausweis nicht so gestaltet werden könne, dass sich der Aufwand in Grenzen halte.

In seiner Antwort gibt der Staatsrat zu verstehen, dass die eidg. Steuerverwaltung einen neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis ausgearbeitet habe, um jenen aus dem 70er Jahren und die diversen kantonalen Ausweise zu ersetzen. Dies geschehe auch im Rahmen der Steuerharmonisierung und der Einführung der Gegenwartsbesteuerung in allen Kantonen ab 2003. Da die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vermehrt Natural- und Lohnnebenleistungen ausrichten, sei eine Änderung der bisherigen Formulare gerechtfertigt:«Der Lohnausweis ist nämlich die wichtigste Grundlage für eine korrekte Besteuerung», schreibt der Staatsrat weiter.

Reduzierung der Bürokratie
erwünscht

Laut Antwort wünscht aber die Freiburger Regierung, dass der administrative Aufwand der KMU so weit wie möglich reduziert werden kann. Sie erinnert aber auch an die Pflicht der Arbeitgeber, alle Leistungen anzugeben. Und diese Pflicht dürfe dem Ziel, möglichst wenig administrativen Aufwand zu haben, nicht untergeordnet werden. Der Staatsrat befürchtet nämlich, dass diese Pflicht so ausser Kraft gesetzt würde.

Weiter weist der Staatsrat darauf hin, dass der Entwurf in zwei Punkten (Angabe der Naturalleistungen und Rückzahlung der effektiven Spesen) aufgrund der Interventionen der Wirtschaftsverbände geändert worden sei. Zudem werde von den Steuerbehörden ein Formular ausgearbeitet, um dieses elektronisch ausfüllen zu können.

Weniger Aufwand
für Steuerbehörde

Der Staatsrat hält weiter fest, dass der neue Lohnausweis der Kantonalen Steuerverwaltung keinen Mehraufwand verursachen werde. Im Gegenteil: «Ein einheitliches und korrekt ausgefülltes Formular wird zu weniger Nachfragen bei den Steuerpflichtigen und ihren Arbeitgebern führen», ist die Freiburger Regierung überzeugt.

Sie betont weiter, dass es im Interesse der Betriebe, Lohnbezüger und der kantonalen Steuerbehörden sei, ein einheitliches Formular für die ganze Schweiz zu haben. Auch erinnert sie daran, dass die Einführung dieses neuen Lohnausweises um ein Jahr hinausgeschoben wurde, um die Ausgestaltung nochmals zu prüfen. «Damit wird der neue Lohnausweis den Arbeitgebern erst ab der Steuerperiode 2005 zur Verfügung stehen und ab der Steuerperiode 2006 verbindlich sein», schliesst der Staatsrat seine Antwort.

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