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Sorgfaltspflicht am Steuer verletzt

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Weil er in Düdingen einen Fussgänger erfasst und dabei schwer verletzt hatte, war ein Autofahrer im März dieses Jahres der fahrlässigen schweren Körperverletzung für schuldig befunden worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg verurteilte den 69-jährigen Mann per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Weil der Beschuldigte daraufhin Einsprache erhob, musste er sich gestern vor dem Polizeigericht des Sensebezirks in Tafers verantworten.

Jungen Mann übersehen

Was hatte sich der Automobilist zuschulden kommen lassen? Am 22. August 2014 war er gegen 17 Uhr in Düdingen auf der Murtenstrasse in Richtung Luggiwil unterwegs. Beim Fussgängerstreifen auf Höhe des Sika-Geländes übersah der Autolenker einen jungen Mann, der gerade dabei war, die Strasse zu überqueren. Mit der linken Front seines Fahrzeuges erfasste der Autofahrer den Fussgänger, der sich beim Zusammenprall in der Mitte der Strasse befand. Neben Schürfungen und Weichteilverletzungen erlitt der junge Mann auch Brüche im Bereich des Beckenrings, des Oberschenkels und des oberen Schienbeins.

Mehrere Versionen

Wie die gestrige Verhandlung unter der Leitung von Polizeirichter Peter Rentsch zeigte, existieren unter den beiden Parteien verschiedene Versionen davon, wie sich der Unfall zugetragen haben soll. Der Angeklagte bekräftigte gestern seine Aussage, wonach der Fussgänger im dichten, aber flüssigen Feierabendverkehr ganz plötzlich vor seinem Wagen aufgetaucht sei – und dies drei bis vier Meter hinter dem eigentlichen Fussgängerstreifen. «Er ist nicht über den Streifen gegangen, und ich habe ihn vorher auch nicht gesehen», gab der Mann zu Protokoll. Bei einer früheren Befragung hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe bemerkt, wie der Fussgänger auf seinem Mobiltelefon tippte. Vom Polizeirichter auf den Widerspruch in der Wahrnehmung angesprochen, erklärte er: «Es ging einfach alles sehr schnell.»

 Der Kläger seinerseits beharrte in seiner Aussage darauf, in normalem Tempo über den Fussgängerstreifen gegangen zu sein und vor dem Überqueren der Strasse angehalten zu haben. «Ich habe noch auf meinem Handy die Zeit nachgeschaut», sagte der junge Mann. Dann habe er nach links und rechts geschaut, bevor er losgelaufen sei. Den Wagen des 69-Jährigen habe er aber nicht gesehen. Beide Versionen wurden durch entsprechende Zeugenaussagen gestützt.

Nicht genau rekonstruiert

Das Polizeigericht folgte dem Sachverhalt im Strafbefehl und bestätigt weitestgehend das darin geforderte Strafmass. Auch wenn der Unfallhergang nicht genau rekonstruiert werden könne, sei davon auszugehen, dass der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, begründete Peter Rentsch das Urteil.

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