Im Kanton Genf war bekannt geworden, dass die Universitätskliniken und andere staatliche Regiebetriebe Dritte mit dem Eintreiben ausstehender Rechnungen beauftragt hat. Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) wollte vom Staatsrat wissen, ob diese Praxis auch im Kanton Freiburg üblich sei.
In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die kantonalen Direktionen und ihre Verwaltungseinheiten dafür grundsätzlich keine Dienste externer Anbieter in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme aber gibt es, schreibt der Staatsrat: «Das Kantonale Sozialamt lässt ausstehende Unterhaltsbeiträge von Inkassofirmen eintreiben, wenn dafür Verlustscheine vorliegen.»
Von den Unternehmen, die mehrheitlich in staatlicher Hand sind, nehme das Freiburger Spital HFR die Dienste einer Inkassofirma in Anspruch, allerdings erst nach der dritten Mahnung, so der Staatsrat.
Wie der Staatsrat in seiner Antwort weiter ausführt, bezahle das Sozialamt ein Dienstleistungshonorar von 40 Prozent des Inkassobetrags, beim HFR seien es 10 Prozent. Der Unterschied liege darin, dass die Dossiers beim Sozialamt inkassomässig komplizierter und weniger erfolgversprechend seien. Das Sozialamt zahlte so zuletzt jährlich zwischen 26 600 und 77 500 Franken Inkassoprovisionen, das Spital 135 700 bis 215 000 Franken. uh