Autor: Walter Buchs
Freiburg Der Kanton Freiburg ist Anfang 2004 der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen vom 13. Dezember 2002 beigetreten. Diese Vereinbarung erleichtert die ausserkantonale Platzierung von im Kanton wohnhaften Menschen mit spezifischem Pflege- und Betreuungsbedarf.
In dieser Vereinbarung sind auch Vorschriften über die Übernahme der Kosten enthalten. Wie Staatsrätin Anne-Claude Demierre am Freitag im Grossen Rat ergänzte, sind gegenwärtig trotz des dichten Netzes sozialer Einrichtungen im Kanton 178 Personen ausserhalb platziert.
Formale Anpassung
In der Zwischenzeit ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getreten, die für die Finanzierung der Sonderschulung und der Behindertenhilfe einschneidende Veränderungen bringt. Aus diesem Grunde musste die Interkantonale Vereinbarung angepasst werden, betonte Kommissionspräsident Markus Bapst (CVP, Düdingen) am Freitag im Grossen Rat.
Für den Moment habe die Genehmigung der Änderungen der Vereinbarung keine finanziellen Konsequenzen für den Kanton, da die neuen Bestimmungen schon angewandt werden, so Kommssionspräsident Bapst. Ausserdem ist die Vereinbarung auch anderen Bundesgesetzen sowie der «Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich» angepasst worden.