Die Freiburger SP zieht den Rekurs gegen die Abstimmung zum Gebäudeversicherungsgesetz nicht vors Bundesgericht. Dies sagte Präsident Benoït Piller auf Anfrage der FN. Die Partei hatte die Rolle der KGV-Direktion und des Staatsrats in der Kampagne kritisiert, das Kantonsgericht wies den Rekurs aber ab (FN vom 2.9.). Die SP will nun die Kräfte auf den Schutz des Staatspersonalgesetzes konzentrieren.
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